Abmahnung Norton Rose Fulbright für Cartier erhalten?

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Cartier verschickt durch die Anwaltskanzlei Norton Rose Fulbright zahlreiche Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzung (Abmahnung Norton Rose Fulbright für Cartier) . Hierbei geht es in der Regel um gefälschte Modeartikel, Sonnenbrillen, Uhren, Schmuck oder sonstige Modeaccessories der Marke „Cartier“, die sich Cartier in den verschiedensten Klassen Europas markenrechtlich schützen lassen hat.

Wir haben unseren Kanzleisitz ebenfalls in München. Wir kennen die Kanzlei Norton Rose Fulbright und die Rechtsprechung Münchener Gerichte bestens. Haben Sie eine solche Abmahnung von Norton Rose Fulbright erhalten? Keine Sorge, wir haben jahrelange Erfahrung aus tausenden Abmahnungen und helfen Ihnen!

Nutzen Sie jetzt unsere Kostenlose Erstberatung!

Achtung Ihr Angebot wurde bei eBay, Amazon oder Facebook gelöscht! Was tun?

Wenn Sie noch keine Cartier Abmahnung erhalten haben, aber bemerken, dass das Onlineportal wie eBay oder Amazon Ihre(n) Artikel bereits gelöscht hat, dann ist unbedingt Eile geboten! Kontaktieren Sie uns möglichst schnell unverbindlich und kostenlos, damit wir auch in diesen Fällen den oben beschriebenen Schaden für Sie noch abwenden können.

1.Worum geht’s? Was ist zu tun!

2.Welche Marken bzw. welche Markenrechteverwerter sind betroffen?

3.Wie helfen wir Ihnen?

4.Gerichtliches Mahnverfahren – Was passiert dort?


1. Worum geht’s? Was ist zu tun!

Billigimporte – gefälschte Artikel

Man kann eigentlich fast immer davon ausgehen, dass Importe aus China markenrechtswidrig sind und vom Zoll einbehalten werden. Grundsätzlich gilt, dass man echte Markenartikel nur aus den Ländern beziehen kann, mit denen der Markeninhaber ein Vertragsabkommen hat. Hat sich ein Markeninhaber seine Marke für die gesamte EU als sogenannte Unionsmarke schützen lassen und keine weiteren Verträge mit Handelspartnern abgeschlossen, kann man davon ausgehen, dass bei Einfuhr dieser Markenartikel aus einem Land außerhalb der EU Fälschungen vorliegen und diese vom Zoll beschlagnahmt werden.

Produktpiraterie

Die Anwaltskanzlei Norton Rose Fulbright verschickt im Auftrag von Cartier Abmahnungen wegen weiterer vermeintlicher Markenrechtsverstöße. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, unberechtigterweise zu Ungunsten von Cartier geschützte Markennamen unberechtigterweise genutzt zu haben (z. B. durch den Vertrieb von Fälschungen /Produktpiraterie).

2. Welche Marken bzw. Markenrechteverwerter sind betroffen?

Neben der Marke „Cartier“ mahnt die Kanzlei Norton Rose Fulbright unter anderem auch folgendes ab:

Wortmarke „TRINITY“

3. Wie helfen wir Ihnen bei einer Abmahnung von Norton Rose Fulbright?

Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Abmahnung, werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird.

Wir verhandeln für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge.

Sollte sich herausstellen, dass Sie die Ware definitiv nicht, sondern ein Dritter bei Ebay oder Amazon eingestellt hat, haften Sie möglicherweise schon nicht mehr als Täter.

4. Gerichtliches Mahnverfahren – Was passiert dort?

Nachdem außergerichtlich keine Einigung über Ihre Abmahnung Norton Rose Fulbright erzielt wurde oder man nicht reagiert hat, kann es zunächst zum gerichtlichen Mahnverfahren kommen. Beim zuständigen Mahngericht wird ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt. Das Mahngericht erlässt einen Mahnbescheid antragsgemäß, wenn keine formellen Fehler vorliegen. Das Mahngericht prüft nämlich nicht, ob der Anspruch tatsächlich besteht. Daher hat ja der Anspruchsgegner die Möglichkeit gegen einen solchen Mahnbescheid innerhalb von 2 Wochen mittels einem mitgeliefertem Formular Widerspruch gegen den erlassenen Mahnbescheid einzulegen. Davon sollten Sie tunlichst Gebrauch machen, insbesondere, wenn Sie bisher überhaupt noch nicht tätig geworden sind.

Suchen Sie spätestens jetzt den Rat eines fachkundigen Anwaltes für Markenrecht, um zu prüfen, ob und wie es Sinn macht gegen den vorliegenden Mahnbescheid vorzugehen. Legen Sie nun Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, wird das Verfahren an das zuständige Gericht zur Durchführung des streitigen Verfahrens abgegeben. Nun sind die Norton Rose Fulbright Rechtsanwälte an der Reihe, ihre vermeintlichen Ansprüche aus dem Mahnbescheid zu begründen und mit den notwendigen Beweismitteln zu belegen. Danach werden Sie aufgefordert, innerhalb von meistens 2 Wochen anzuzeigen, ob Sie sich gegen diese Klage verteidigen wollen und nach Ablauf einer weiteren Frist von 2 Wochen Ihre Verteidigungsanzeige zu begründen. Auch zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens ist es noch nicht zu spät einen fachkundigen Anwalt aufzusuchen.

Rufen Sie uns gerne an, dann geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.

Wir helfen Ihnen!

Rechtsanwalt

Georg Schäfer


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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