Abmahnung oder einstweilige Verfügung von Puma SE und Göhmann Rechtsanwälte erhalten?

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Aktuell erreichte uns eine markenrechtliche einstweilige Verfügung der Firma Puma SE aus Herzogenaurach. Beantragt wurde die einstweilige Verfügung durch die Rechtsanwälte Göhmann aus Hannover. Gegenstand der einstweiligen Verfügung ist eine Markenrechtsverletzung, welche mittels der einstweiligen Verfügung untersagt werden soll. 

Der einstweiligen Verfügung ist keine Abmahnung vorausgegangen. Es werden aber durchaus Abmahnungen wegen Markenverletzung durch Puma und den Rechtsanwälten Göhmann ausgesprochen.

Vorab: Wenn Sie eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung durch die Rechtsanwälte Göhmann und Puma SE erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht nutzen. Hierzu können Sie uns die Abmahnung oder einstweilige Verfügung per E-Mail oder Fax übersenden. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Was ist eine einstweilige Verfügung oder Abmahnung im Markenrecht?

Im Markenrecht wird mittels einer einstweiligen Verfügung dem Antragsgegner durch ein Gericht untersagt, bestimmte Marken z. B. für Bekleidungsstücke zu verwenden. Dies geschieht wegen der besonderen Dringlichkeit in der Regel ohne vorherige mündliche Verhandlung. In der Regel geht es dabei um Produkte, die eine Nachahmung des Originals darstellen und/oder mit identischen oder ähnlichen Marken versehen sind. Eine einstweilige Verfügung wird zugestellt und sollte umgehend beachtet werden. Andernfalls droht ein Ordnungsgeld. Dieses wird im Rahmen der einstweiligen Verfügung angedroht. Die Androhung erfolgt in der Regel wie folgt: „Der Antragsgegnerin wird für jeden Einzelfall der Zuwiderhandlung gegen Ziffer I. 1. als Zwangsvollstreckungsmaßnahme ein Ordnungsgeld bis 250.000 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht.“

Die Abmahnung im Markenrecht ist ein außergerichtliches Mittel, um einen Auseinandersetzung über Unterlassungsansprüche ohne die Gerichte zu klären. Der Abmahnende stellt den Verstoß dar und fordert unter Fristsetzung die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Wird diese nicht fristgerecht abgegeben, so droht wiederum die einstweilige Verfügung oder Klage.

Was ist Gegenstand der einstweiligen Verfügung von Puma SE?

In der aktuellen einstweiligen Verfügung der Puma SE geht es um den angeblich markenverletzenden Vertrieb von Bekleidungsstücken. Die Rechtsanwälte Göhmann werfen dem Antragsgegner vor, dass es sich bei den angebotenen Bekleidungsstücken um Produkte handelt, welche nicht von Puma SE stammen. Der Verkauf von Plagiaten im Online-Handel ist regelmäßig Gegenstand von markenrechtlichen Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen. 

Stellt sich im Rahmen eines Testkaufs heraus, dass es sich bei einem Produkt um ein Plagiat handelt, welches die Marken der Puma SE verletzt, ist der Markeninhaber berechtigt, eine Abmahnung wegen Markenverletzung auszusprechen. 

Die Rechtsanwälte Göhmann und die Firma Puma SE sprechen regelmäßig Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen aus. Der Markeninhaber kann aber auch – so wie im vorliegenden Fall – auf eine Abmahnung verzichten und direkt eine einstweilige Verfügung beantragen. In diesen Fällen trägt der Markeninhaber jedoch ein Kostenrisiko, da der Antragsgegner die einstweilige Verfügung sofort anerkennen könnte. In diesen Fällen trägt der Antragsteller die Kosten. Dies gilt wiederum dann nicht, wenn die einstweilige Verfügung auch einen Sequestration-Antrag enthält.

Wie sollte man bei einer Abmahnung oder einstweilige Verfügung von Puma SE reagieren?

Empfänger eine Abmahnung oder einstweiligen Verfügung von Puma und Göhmann Rechtsanwälten sollte keinesfalls die Abmahnung oder die einstweilige Verfügung ignorieren.

Wenn Sie eine Abmahnung von Puma und Göhmann Rechtsanwälten erhalten haben, sollte Sie zunächst die Fristen beachten. Keinesfalls sollte die Unterlassungserklärung vorschnell unterschrieben werden. Dies kann zu einem Schuldanerkenntnis führen und gleichzeitig eine Vertragsstrafe auslösen, wenn z. B. nicht sämtliche Verletzungshandlungen beendet wurden. In Zeiten von Google Cache und Amazon bestehen hier erhebliche Risiken. 

Wir raten betroffenen Anbieter daher, einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit einer Prüfung der Abmahnung zu beauftragen. Vorab können Sie auch unsere kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung von Puma und Göhmann Rechtsanwälten nutzen. Darüber hinaus raten wir betroffenen Unternehmen folgende Verhaltenstipps zu beachten:

  • Die Abmahnung sollte nicht ignoriert und die Fristen sollten beachtet werden.
  • Lassen Sie die Abmahnung durch einen erfahrenen Markenanwalt bzw. Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen und unterschreiben Sie nicht voreilig die vorgefertigte Unterlassungserklärung.
  • In der Regel bestehen Ansprüche auf Schadensersatz (Regress) gegen den eigenen Lieferanten. Auch dies sollte frühzeitig geprüft werden.
  • Vor Abgabe der Unterlassungserklärung ist sicherzustellen, dass die Anforderungen auch erfüllt werden können. So stellt sich das Vorhandensein eines rechtsverletzenden, aber bereits gelöschten Angebotes im Google-Cache bereits als Verstoß gegen die Unterlassungserklärung dar.

Im Falle einer einstweiligen Verfügung von Puma SE und Göhmann Rechtsanwälten ist dringend eine fachanwaltliche Beratung zu empfehlen. Wird Ihnen eine einstweilige Verfügung durch einen Gerichtsvollzieher zugestellt, sollten Sie folgenden Verhaltenstipps beachten:

  • Die einstweilige Verfügung sollte nicht ignoriert werden. Beginnen Sie unverzüglich mit der Umsetzung. Die betroffene Ware sollte aus dem Handel genommen werden. Online-Angebote müssen entfernt werden. Ggf. müssen Löschungsanträge in Bezug auf Suchmaschinen-Cache gestellt werden. 
  • Stellt sich die einstweilige Verfügung nach fachanwaltlicher Prüfung als berechtigt dar, müssen weitere Maßnahmen getroffen werden. Es muss u. a. entschieden werden, ob eine Abschlusserklärung abgegeben werden soll. 
  • Ist die einstweilige Verfügung nach anwaltlicher Prüfung zu Unrecht ergangen, muss diese gleichwohl zunächst beachtet werden. Es sollte aber geprüft werden, ob gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch eingelegt wird. 
  • Weitere Informationen und Hilfe finden Sie unter: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/puma-abmahnung-von-goehmann-kostenlose-ersteinschaetzung/

Dr. Wallscheid & Drouven Fachanwälte

Als Anwälte für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht kennen wir die Besonderheiten einer markenrechtlichen Abmahnung und einstweiligen Verfügung. Wir beraten Sie in Münster und bundesweit zu sämtlichen Fragen des Markenrechts. 

Dr. Oliver Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht und auf die Abwehr markenrechtlicher Abmahnungen spezialisiert. Als Experte für markenrechtliche Abmahnungen kennen wir die Gegner und ihr Vorgehen. Sie können uns die Abmahnung oder einstweilige Verfügung via E-Mail oder Fax übersenden. Die erste Einschätzung durch einen Fachanwalt ist selbstverständlich kostenlos und für Sie unverbindlich. Nutzen Sie unsere Erfahrung mit diesen Fällen und nehmen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch. Wir klären Sie über Ihre Möglichkeiten auf und vermeiden weitere Risiken. Weitere Infos zum Thema Abmahnung und einstweilige Verfügung finden Sie unter: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/abmahnung/



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