Abmahnung Precious - Das Leben ist kostbar durch Lihl Rechtsanwaltskanzlei iAd. Prokino Filmverleih

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Die Prokino Filmverleih GmbH lässt im April 2010 Abmahnungen durch die Anwälte der Lihl Rechtsanwaltskanzlei wegen Urheberrechtsverstößen an dem Spielfilm „Precious - Das Leben ist kostbar" versenden, der im März 2010 hierzulande in den Kinos anlief. Mit dem frühen Vorgehen gegen die Zurverfügungstellung des Films in Filesharing Tauschbörsen verfolgt die Prokino Filmverleih GmbH die Unterbindung der Verbreitung sogenannter Line-Dubbed Raubkopien.

In den Abmahnschreiben fordert man von dem Internetanschlussinhaber stets die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags i.H.v. 475,- EUR. Die Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung wird - bereits aufgrund der zugrundeliegenden Formulierung - von den Gerichten als Schuldanerkenntnis gewertet. Insoweit empfiehlt sich keine voreilige Abgabeder anliegenden Unterlassungserklärung.

Gleichwohl sollte das Abmahnschreiben ernst genommen und die darin enthaltenen kurzen Fristen unbedingt beachtet werden. Eigenes Rechtsempfinden mag ein Grund dafür sein, dass der Abmahnung häufig nicht die nötige Aufmerksamkeit entgegen gebracht wird. Einer Abmahnung keine Beachtung zu schenken, könnte sich als zeit- und kostenintensiver Fehler erweisen. Anzuraten ist die umfassende Prüfung der Abmahnung und die Einholung einer rechtlichen Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt.

Aktuelle Hinweise zu dieser und weiteren Abmahnungen finden Sie unter www.abmahnung-aktuell.de.

Rechtsanwaltskanzlei & Gütestelle Rassi Warai

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