Abmahnung Preu Bohlig & Partner von Fossil für Michael Kors und Diesel erhalten?

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Abmahnung Preu Bohlig & Partner von Fossil für Michael Kors und Diesel erhalten?

Die Fossil Group (Europe) GmbH verschickt durch die Anwaltskanzlei Preu Bohlig & Partner zahlreiche Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzung. Hierbei geht es in der Regel um gefälschte Modeartikel, Sonnenbrillen, Uhren oder Modeaccessoires der Marke „Fossil“, „Diesel“ oder „Michael Kors“, die sich Fossil in den verschiedensten Klassen Europas markenrechtlich schützen lassen hat.

Wir haben unseren Kanzleisitz auch in München. Wir kennen die Kanzlei Preu Bohlig & Partner und die Rechtsprechung der Münchener Gerichte bestens. Haben Sie eine solche Abmahnung von Preu Bohlig & Partner erhalten? Keine Sorge, wir haben jahrelange Erfahrung aus tausenden Abmahnungen und helfen Ihnen!

Nutzen Sie jetzt unsere Kostenlose Erstberatung


Achtung, Zoll liefert Ware nicht aus! Was tun?

Wenn Sie eine Benachrichtigung vom Zoll erhalten, wonach die im Ausland bestellte Ware einbehalten wird und zur Klärung an den Markeninhaber übersandt werden soll, dann nehmen Sie bitte keinen Kontakt mit der Zollbehörde auf, sondern melden sich bitte zuvor unverbindlich und kostenlos bei uns! Es zählt nun jeder einzelne Tag, um einen enormen Schaden von bis zu weit mehr als € 10.000,00 rechtzeitig abzuwenden!

Warum wird die Ware nicht ausgeliefert?

Grenzbeschlagnahme gefälschter Artikel:

Ist dies nicht der Fall, spricht vieles dafür, dass Sie wissentlich oder unabsichtlich gefälschte Markenartikel bestellt haben könnten. Dann könnte es sich um Plagiate oder Falsifikate handeln. In diesen Fällen wird der Markeninhaber über eine sogenannte Grenzbeschlagnahme informiert und sofort eine Abmahnung durch seine Anwaltskanzlei an Sie verschicken lassen.

Was ist nun zu tun?

Wurde Ihre Ware vom Zoll einbehalten, formulieren wir für Sie eine vorbeugende Unterlassungserklärung, mit der wir ganz erheblichen Schaden von Ihnen abwenden. Auch an dieser Stelle sollten Sie sich dringend von einem fachkundigen Anwalt für Markenrecht helfen lassen.


1.Worum geht’s? Was ist zu tun!

Es gibt diverse Gründe, die zu einer Abmahnung von Fossil durch Preu Bohlig & Partner führen können. Im Folgenden zeigen wir Ihnen, wie der Vorwurf Ihrer Abmahnung genau begründet sein könnte und wie es dazu gekommen ist.

Billigimporte – gefälschte Artikel

Man kann eigentlich fast immer davon ausgehen, dass Importe aus China markenrechtswidrig sind und vom Zoll einbehalten werden. Grundsätzlich gilt, dass man echte Markenartikel nur aus den Ländern beziehen kann, mit denen der Markeninhaber ein Vertragsabkommen hat. Hat sich ein Markeninhaber seine Marke für die gesamte EU als sogenannte Unionsmarke schützen lassen und keine weiteren Verträge mit Handelspartnern abgeschlossen, kann man davon ausgehen, dass bei Einfuhr dieser Markenartikel aus einem Land außerhalb der EU Fälschungen vorliegen und diese vom Zoll beschlagnahmt werden.

Produktpiraterie

Die Anwaltskanzlei Preu Bohlig & Partner verschickt im Auftrag von Fossil Abmahnungen wegen weiterer vermeintlicher Markenrechtsverstöße. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, unberechtigterweise zu Ungunsten von Fossil geschützte Markennamen unberechtigterweise genutzt zu haben (z. B. durch den Vertrieb von Fälschungen / Produktpiraterie).

Graumarktware

Nach der Definition von Wikipedia: „Der Begriff „Graumarktware“ wird meistens im Bereich technischer Geräte oder aber auch in der Parfümerie- und Kosmetikbranche verwendet. Graumarktware ist in der Regel keine Fälschung und es handelt sich nicht um Produktpiraterie im eigentlichen Sinn, sondern in vielen Fällen um Reimporte. Dabei werden echte Produkte, für einen nicht etablierten Markt in beispielsweise Schwellenländern mit einem geringeren als dem handelsüblichen Preis kalkuliert. Diese Produkte werden dann nach Europa und den USA importiert und dort deutlich preisgünstiger verkauft.“

Um beim Auftauchen von Graumarktware die Herkunft lokalisieren zu können, ist hochwertige Ware herstellerseitig häufig codiert. Für autorisierte Händler, die Ware in den Graumarkt verschieben, hat das Auftauchen größerer Warenmengen in Graumarktkanälen eine Abmahnung oder Kündigung des Depotvertrags zur Folge. Sie verlieren damit das Recht, Ware des Lieferanten zu verkaufen und werden nicht mehr beliefert.

Führt nun ein nicht autorisierter Lieferant diese codierte Ware, die vom Markeninhaber für einen gezielt gewählten Markt, wie z. B. die EU, in einen anderen Markt ein, so vertreibt er zwar originale Ware, führt diese Ware aber unzulässig in den nicht bestimmten Markt ein. Der gewerbliche Abnehmer solcher Graumarktware kann diese Ware nun nur unter Verstoß gegen das Markenrecht des Markeninhabers vertreiben und muss mit einer sündhaft teuren Abmahnung rechnen.

Wort- und Bildmarke (Firmenlogo / Emblem)

Fossil ist als Wortmarke, aber auch als Kombination von Wort- und Bildmarke geschützt. Dies bedeutet, dass nicht nur die Buchstaben „Fossil“ für Waren- und Dienstleistungen der Kosmetik- und Parfumbranche geschützt sind, sondern auch die konkrete Ausgestaltung als Firmenlogo. Fossil ist sehr konsequent, Markenrechtsverletzungen zu ahnden, da diese zu einer Imageschädigung führen können.

Wer mit einem fremden Kennzeichen wirbt, ohne dafür die Lizenz vom Markenrechtsinhaber zu besitzen, riskiert, abgemahnt zu werden. Es dürfen keine Fossil-Embleme über eBay verkauft werden, die Fossil als Wortmarke oder Bildmarke verwenden, ohne dafür jedoch seitens Fossil die Befugnis erhalten zu haben.

Eine Abmahnung von Fossil über die Preu Bohlig & Partner Rechtsanwälte droht immer dann, wenn Ihr Artikel aus den oben genannten Gründen bei eBay gelöscht wurde!

Es werden von den großen Markeninhabern genaue Gebrauchsmuster der geschützten Kennzeichen beim Zoll mit einem Sperrvermerk hinterlegt, dass beim leisesten Verdacht auf gefälschte Ware bzw. gefälschte Kennzeichen/Logos die Ausfuhr oder Überlassung der Ware ausgesetzt wird.

Nutzen Sie die Möglichkeit unserer kostenlosen telefonischen Erstberatung, wenn Sie noch Fragen bezüglich Ihrer Abmahnung an uns haben. Wir helfen Ihnen gerne!


2. Welche Marken bzw. Markenrechteverwerter sind betroffen?

Neben der Marke „Fossil“ mahnt die Kanzlei Preu Bohlig & Partner unter anderem auch Folgendes ab:

  • Michael Kors“
  • Diesel“


3. Was wird von Ihnen verlangt? Wie ist die Rechtslage?

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Preu Bohlig & Partner verlangen in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Erteilung einer umfangreichen Auskunft zur Vorbereitung von Schadensersatzansprüchen, Herausgabe bzw. Vernichtung der Plagiate sowie die Erstattung von Anwaltskosten zur Verfolgung der Markenrechtsverletzung zum Nachteil von Fossil mittels Abmahnung.

Hierbei berechnen sich die Anwaltskosten auf der Grundlage eines Streitwertes von mindestens € 300.000. In der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollen Sie es unter Androhung einer Vertragsstrafe in Höhe von mindestens € 3.240,90 netto unterlassen, Artikel, die mit der Marke „Fossil“, „Michael Kors“ oder „Diesel“ gekennzeichnet sind, gewerbsmäßig anzubieten oder in den Verkehr zu bringen, zu bewerben oder zu den genannten Zwecken zu besitzen, sofern diese Produkte nicht von Fossil oder in deren Auftrag oder mit deren Zustimmung in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union in Verkehr gebracht sind.

Bereits an dieser Stelle empfiehlt sich dringend, einen fachkundigen Anwalt für Markenrecht überprüfen zu lassen, ob überhaupt eine Markenrechtsverletzung vorliegt und wenn ja, ob die Ihnen vorliegende Abmahnung überhaupt rechtens beziehungsweise angemessen ist.

4. Wie helfen wir Ihnen bei einer Abmahnung Preu Bohlig & Partner von Fossil für Michael Kors und Diesel?

Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Abmahnung Preu Bohlig & Partner werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird, oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben.

Wir verhandeln für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge.

Sollte sich herausstellen, dass die Ware definitiv nicht Sie, sondern ein Dritter bei eBay oder Amazon eingestellt hat, haften Sie möglicherweise schon nicht mehr als Täter.

Rufen Sie uns gerne an, dann geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.

Wir helfen Ihnen!

Rechtsanwalt

Georg Schäfer


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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