Abmahnung: RAe Dr. Eikelau, Masberg & Kollegen im Auftrag der Tommy Hilfiger Europe B.V.

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Abmahnung der Rechtsanwälte Dr. Eikelau, Masberg & Kollegen aus Düsseldorf im Auftrag der Tommy Hilfiger Europe B.V. wegen Verletzungen des Markenrechts.

Die Rechtsanwälte Dr. Eikelau, Masberg & Kollegen aus Düsseldorf verschickten aktuell Abmahnungen, mit denen die Markenrechte der Tommy Hilfiger Europe B.V.  durchgesetzt werden sollen.

Den von den Abmahnungen Betroffenen wird vorgeworfen, Fälschungen von "Tommy Hilfiger"-Markenwaren rechtswidrig unter Verwendung der eingetragenen Marken "Tommy Hilfiger", "Hilfiger" und "Tommy" vermarktet zu haben. Ebenfalls sei das Logo der Tommy Hilfiger Europe B. V. unerlaubterweise auf den Plagiaten angebracht worden. Dies würde laut der Tommy Hilfiger Europe B.V. eine Verletzung ihrer Markenrechte darstellen.

Die Rechtsanwälte Dr. Eikelau, Masberg & Kollegen fordern von den Abgemahnten:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
  • Vorlage von Rechnungen und sonstigen Handelsdokumenten
  • Herausgabe der noch im Besitz der Betroffenen befindlichen Ware
  • Schadensersatz

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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