Abmahnung Tommy Hilfiger - Dr. Eikelau Masberg & Kollegen

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In einem aktuellen Fall wurde uns eine Abmahnung wegen Verletzung der Marken „Tommy Hilfiger“ vorgelegt. Die Abmahnung wurde durch die Kanzlei Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen im Auftrag der Tommy Hilfiger Europe B.V. und der PVH Deutschland GmbH ausgesprochen. Gegenstand der Abmahnung ist die angebliche Verletzung der Marken der Firma Tommy Hilfiger (Wortmarke Tommy Hilfiger und Bildmarke ) durch den Vertrieb von Plagiaten Es wird die Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie Auskunft über den Umfang der Markenverletzung verlangt. Ferner werden Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 200.000 € verlangt.

Reaktionsmöglichkeiten bei einer Abmahnung wegen Markenverletzung?

Die Abmahnung wegen Markenverletzung sollte nicht ignoriert werden. Es drohen erhebliche Folgekosten im Falle eines gerichtlichen Verfahrens. Des Weiteren ist es nicht zu empfehlen, die geforderte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Die Unterlassungserklärung stellt im vorliegenden Fall ein Schuldanerkenntnis dar.

Dr. Wallscheid & Drouven Fachanwälte – Rechtsanwälte für Markenrecht

Unsere Fachkanzlei für Markenrecht bietet Ihnen und/oder Ihrem Unternehmen eine erste kostenlose Ersteinschätzung. Hierzu übersende Sie uns einfach die Abmahnung eingescannt per E-Mail an info@ra-kreuztor.de oder via Fax an 0251 20 86 80 50.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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