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Abmahnung Rainer Munderloh

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Derzeit macht auch Rechtsanwalt Rainer Munderloh aus Oldenburg wegen der Rechtsverletzung in sogenannten Filesharingbörsen Anspruch auf Unterlassung, Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung nebst Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 780,00 Euro geltend. Dem Empfänger des Schreibens, welches unserer Kentnnis nach per Einschreiben verschickt wurde, wird vorgeworfen, Filme, die zu dem jetzigen Stand dem Erotik-Bereich zuzuorndnen sind, in einem Peer-to-Peer Netzwerk zum Download bereitgestellt zu haben.

Da die wenigsten wissen, was nach dem Erhalt solch eines Schreibens zu tun ist, bietet Ihnen dieser Beitrag grundlegende Informationen zu der Rechtsanwalt Rainer Munderloh Abmahnung. Weiter soll auch der Versuch gestartet werden, Alternativmöglichkeiten zu einer Verteidigung durch einen Anwalt aufzuzeigen. Bevor Sie weiterlesen: Es gibt nach dem Erhalt solch einer Rainer Munderloh Abmahnung verschieden Möglichkeiten, dass es zu diesem Vorwurf kommt:

Möglichkeit 1. Der Anschlussinhaber hat den Film in einer Filesharingbörse heruntergeladen. (Der Download bringt zeitgleich eine Downloadmöglichkeit für andere mit sich)

Möglichkeit 2. Ein Dritter (nicht der Anschlussinhaber), der Zugriff auf einen an den Internetanschluss angeschlossenen Rechner hatte, hat den Film heruntergeladen.

Möglichkeit 3. Der Film war in einem freigegebenen Ordner gespeichert und es konnte über ein Peer-to-Peer Netzwerk hierauf zugegriffen werden.

Möglichkeit 4. Ein Dritter hat sich in das W-Lan Netzwerk eingehackt und den Film heruntergeladen

Möglichkeit 5. Bei der Ermittlung durch die Anti-Piracy Firma (Die Firma, die die Urheberrechtsverletzung aufgezeichnet hat) hat ein Fehler dazu geführt, dass die dynamische IP-Adresse falsch zugeordnet wurde.

Im Weiteren wird erst einmal davon ausgegangen, dass die Rechtsverletzung stattgefunden hat. Sollte die Rechtsverletzung nicht stattgefunden haben und der Abgemahnte ist sich darüber wirklich sicher, dann besteht die Möglichkeit, im Optimalfall nach der Absprache mit einem Anwalt, die Forderung komplett zurückzuweisen. Dieses ist jedoch der Ausnahmefall. Sollte die Rechtsverletzung, die in der Rainer Munderloh Abmahnung dargestellt wird, wirklich stattgefunden haben, so muss abhängig von der Frage nach er Täterschaft - Anschlussinhaber oder Dritte - eine Schadensersatzzahlung folgen. Das heißt nicht, dass dieses unbedingt die geforderten 780,00 Euro sein müssen. Ziel ist es, die Kosten zu minimieren und sich gütlich mit dem Abmahner zu einigen. 

Das soll nicht heißen, dass wir als Rechtsanwaltskanzlei dazu raten, sich im Fall einer Urheberrechtsverletzung selber zu verteidigen. Sollten Sie diesen Schritt wagen, bedarf es jedoch eines konkreten Planes, um Ihre Interessen selbst im Falle einer Klageerhebung optimal zu schützen. Innerhalb der letzten Jahre haben viele Beteiligte ehrenamtlich dazu beigetragen, dass die Interessen der Abgemahnten vertreten und geschützt werden. Den meisten werden Foren, wie z.B. Netzwelt.de, abmahnwahn-dreipage.de oder www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de. Hier erhalten Abgemahnte und dem entsprechend auch Empfänger solch einer Rainer Munderloh Abmahnung viele Informationen, Ratschläge und auch mittlerweile hochkarätige Beratung durch Forenmitglieder und Moderatoren. 

Grundlegend kann man sagen, dass der auf diesen Seiten weitverbreitete Rat lautet, eine Zahlung  zu verweigern und eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Es ist nicht klar, wie viele der monatlich 300 000 Abgemahnten diesen Weg gehen. Wahrscheinlich ist es jedoch eine beträchtliche Zahl. Nach der Abgabe solch einer Unterlassungserklärung und einer Zahlungsverweigerung gibt es verschiedene Reaktionen der gegnerischen Seite. Da Rechtsanwalt Rainer Munderloh in diesem Bereich erst seit Kurzem tätig ist, gibt es keine Erfahrungswerte, wie die Kanzlei auf eine Zahlungsverweigerung reagiert. Nach dem Ablauf des Abmahnjahres hat die Kanzlei drei Jahre Zeit die Geldforderung einzuklagen. Die Praxis hat gezeigt, dass andere Kanzleien im Falle einer Zahlungsverweigerung weitere  Zahlungsauffoderungen versenden. Auch eine Klage kann nicht einfach ausgeschlossen werden. 

In der Rainer Munderloh Abmahnung wird dieser Fall schon einmal exemplarisch berechnet, dass bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung Kosten in Höhe von 4.003,30 Euro anfallen würden. Diese Rechnung geht jedoch nur auf, wenn das zuständige Gericht wirklich 15.000,00 Euro Streitwert ansetzt. Es kann auch sein, dass es nur 7500,00 Euro werden, was die möglichen Kosten im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung massiv drücken würde.  Selbst wenn man den guten Rat befolgt, nach der Zurückweisung der Geldforderung monatlich Geld für eine möglich Klage zu sparen, so müssten monatlich 200,00 Euro zurückgelegt werden, um nicht nach z.B. einem Jahr von einer Klage kalt erwischt zu werden. Bedenken Sie in diesem Zusammenhang jedoch auch, dass nicht jeder verklagt wird, der die Zahlung verweigert. Hier spielen viele Faktoren eine Rolle, die schwer zu bewerten sind.

Im weiteren soll konkret auf die Rainer Munderloh Abmahnung eingegangen werden. 

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Auf der ersten Seite erfahren Sie, wer der Rechteinhaber ist, den die Kanzlei Munderloh in dieser Angelegenheit vertritt. Bisher war es die Firma RGF Productions Ltd. vertreten durch Roland Grasl, in deren Namen die abmahnende Kanzlei auftritt. Weiter wird, so wie erneut am Ende der Seite, aufgezeigt, um welchen Filmtitel es sich handelt und zu welchem konkreten Tatzeitpunkt das Filmwerk heruntergeladen wurde. Diese Informationen sind für die Betroffenen sehr wichtig. Somit ist die eigene Ermittlungsarbeit innerhalb des möglichen Täterkreises möglich. Beachten Sie jedoch, dass die Informationen über eine mögliche Täterschaft nicht vorbehaltlos an Rechtsanwalt Rainer Munderloh übermittelt werden sollten. 

Unter 2. heisst es, dass ein beauftrages IT-Unternehmen diese Rechtsverletzung beweissicher protokolliert hat. Nicht immer arbeiten diese Unternehmen fehlerfrei. Mehr Informationen zu der konkreten Ermittlungsweise werden in der Rainer Munderloh Abmahnung nicht preisgegeben.

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Weiter wird erklärt, wie der Rechtsanwalt über die aufgezeichnete IP-Adresse an die Adressdaten gelangt ist. Das Landgericht habe den Internet-Service-Provider per Gerichtsbeschluss verpflichtet, die zu der IP-Adresse zugehörenden Adressdaten herauszugeben. Folgend wird angeführt, dass es sich um eine Rechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß handele. Dieses schließt in der Regel die Deckelung der Anwaltskosten aus. Beachtenswert sind die Ausführung unter Punkt 6, die sich auf den Strafbestand des § 184d StGB beziehen. In der Praxis hat das Zugänglichmachen von Pornografie im Zusammenhang mit Abmahnung eigentlich keine Relevanz.

Weiter wird auf den Fall eingegangen, dass nicht der Anschlussinhaber, sondern Dritte die Rechtsverletzung begangen haben. In dieser Situation muss jedoch geprüft werden, ob die Forderung in vollem Umfang zu erstatten ist. Oft kann zumindest der Schadensersatz zurückgewiesen werden. Was nun in der Rainer Munderloh Abmahnung folgt sind eine Menge an Zahlen und die Auflistung der Forderungen im Falle einer außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche.

Letzendlich macht Rainer Munderloh im Auftrag des Rechteinhabers den Vorschlag, 780,00 Euro zu zahlen  sowie eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben. Nun erfahren die Abgemahnten auch das Fristende für den Eingang der Unterlassungsverpflichtungserklärung, welche von dem Betroffenen eingefordert wird. Diesen Termin sollten Sie auf jeden Fall beachten und innerhalb des Zeitraumes angemessen auf die Rainer Munderloh Abmahnung reagieren. 

Abschließend soll noch kurz auf die geforderte Unterlassungsverpflichtungserklärung eingegangen werden: Die den Abmahnungen beigefügten Erklärungen sind regelmäßig zu weit gefasst. Wenn Sie erst einmal eine Version gesehen haben, die rechtlich nicht zu beanstanden ist und korrekt formuliert auch von dem Abmahner angenommen werden muss, dann werden Sie erstaunt sein, was die abmahnende Kanzlei Rainer Munderloh alles schriftlich bestätigt zu bekommen wünscht. Fairerweise muss angemerkt werden, dass es Kanzleien gibt die wesentlich nachteiligere Formulierungen auswählen und zur Unterschrift vorlegen. 

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte hilft Ihnen, wenn Sie eine Rainer Munderloh Abmahnung erhalten haben.  Bei uns steht die individuelle Beratung im Vordergrund, wir sind  6 Tage die Woche unter der Rufnummer 040 411 88 15 70 für Rückfragen erreichbar. Sie erreichen uns

Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 19:30 Uhr und Samstag von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

Das erste telefonische Gespräch, in dem wir Kosten und Risiken mit Ihnen besprechen, ist für Sie kostenlos. Dieses Gespräch wird ihnen regelmäßig aber schon helfen, die ganze Angelegenheit deutlich ruhiger zu sehen. Falls Sie sich danach von uns vertreten lassen wollen, vertrauen Sie auf unsere schnellen Reaktionszeiten. Im Notfall können wir in wenigen Stunden reagieren. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

Ihr Dr. Alexander Wachs


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