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Abmahnung Rasch - Imagine Dragons Night Visions - Universal Music GmbH

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Abmahnung Rasch - Imagine Dragons Night Visions - Universal Music GmbH: Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte geht seit Jahren im Auftrag unterschiedlicher Rechteinhaber gegen die unerlaubte Verbreitung urheberrechtlich geschützter Musikwerk vor. In einem aktuellen zur Prüfung vorliegenden Fall gehen die Anwälte aus Hamburg gegen diejenigen vor, denen zur Last gelegt wurde, dass über ihren Internetanschluss das Musikalbum Imagine Dragons Night Visions zum Download angeboten wurde. Das Vergehen wurde durch eine Anti-Piracy Firma angeblich beweissicher festgestellt. Das Gegenteil hiervon zu beweisen ist für den Laien nur schwer machbar.

Was wird in der Abmahnung von Rasch wegen Imagine Dragons Night Visions gefordert?

Der Betroffene wird in der Abmahnung aufgefordert, einen pauschalen Abgeltungsbetrag von in der Regel 1200,00 Euro zu zahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Im Gegensatz zu anderen Kanzleien fordern die Rasch Rechtsanwälte auch eine Vergleichsannahmeerklärung. Mit dieser soll sich der Betroffene verpflichten, die geltend gemachten Ansprüche anzuerkennen. Wer hier unüberlegt unterschreibt, der hat keine Möglichkeiten mehr, die geforderte Summe zurückzuweisen.

Auch wenn eine Abmahnung bei der richtigen Handhabe ein überschaubares Risiko mit sich bringt, macht die Vielfalt an Forderungen (Unterlassungsanspruch, Vergleich, Geldforderung) die Angelegenheit für den Laien sehr unübersichtlich.

Damit Empfänger solch einer Rasch Abmahnung wegen Imagine Dragons Night Visions wissen, welche absehbaren Möglichkeiten, Chancen und Risiken bei einer außergerichtlichen Verteidigung bestehen, bietet Dr. Wachs unter der Rufnummer 040 411 88 15 70 eine kostenlose, telefonische Ersteinschätzung an. In dem ersten Telefonat erfahren Betroffene auch, welche Kosten die Kanzlei Dr. Wachs für eine Vertretung berechnet. Danach können Betroffene besser entscheiden, was das Beste für sie ist.

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