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Abmahnung Rasch Rechtsanwälte | Amy Winehouse | Back to Black

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Rasch Rechtsanwälte - Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen

Mit Abmahnschreiben vom 2.12.2011 mahnen die Rechtsanwälte Rasch wegen der unerlaubten Verwertung geschützter Tonaufnahmen in sogenannten Tauschbörsen im Namen der Universal Music GmbH ab.

Gegenstand der Abmahnung ist das Musikalbum „Back to Black" der Künstlerin Amy Winehouse. Gefordert werden wie üblich die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadensersatz und Rechtsanwaltsgebühren. Zur Abgeltung sämtlicher Kosten wird die Zahlung eines Vergleichsbetrages von 1200 Euro angeboten.

Eine Abmahnung der Rasch Rechtsanwälte sollte keinesfalls ignoriert werden. Wichtig ist es insbesondere, die kurzen Fristen einzuhalten. In keinem Fall sollten Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen oder gar den ausgewiesenen Vergleichsbetrag zahlen. Sofern kein vollständiger Haftungsausschluss in Betracht kommt, kann in nahezu jedem Fall eine Minderung der Vergleichssumme erzielt werden.

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