Abmahnung Rechtsanwälte Lentze Stopper i.A.d. Deutschen Fußball-Bundes e.V. (DFB-Pokalfinale 2017)

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Uns wurde das Mandat erteilt, eine Abmahnung der Rechtsanwälte Lentze Stopper im Auftrag des Deutschen Fußball-Bundes e.V. (DFB) vom 12.04.2017 zu verteidigen. Dem Adressaten wird ein Verstoß gegen die ATGB wegen Anbietens von Karten für das DFB-Pokalfinale 2017 über die Plattform „eBay“ vorgeworfen. 

Wir berichten regelmäßig über derartige Abmahnungen von Bundesligavereinen, die unter Bezugnahme auf die ATGB das Anbieten von Eintrittskarten über Plattformen wie eBay, eBay-Kleinanzeigen, viagogo etc. sanktionieren. 

Die Ticketbedingungen des DFB untersagen unter Ziffer 7a) das öffentliche Anbieten von Karten.

Was fordert die Gegenseite?

Unsere Mandantschaft wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Zudem wird die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrags in Höhe von 250,00 € verlangt.

Abmahnung erhalten? 

Keinesfalls sollten Sie die Abmahnung ignorieren, da ansonsten Ticketsperren und ein kostenträchtiges Klageverfahren drohen.

Sowohl der DFB als auch andere Bundesligavereine verfolgen derartige Verstöße konsequent. 

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  1. Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen.
  2. Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  3. Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung.
  4. Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten.
  5. Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  6. Bleiben Sie ruhig.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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