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Abmahnung Reichelt Klute Aßmann - Hitman Absolution - Koch Media GmbH

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Abmahnung Reichelt Klute Aßmann - Hitman Absolution - Koch Media GmbH: Wer in den Verdacht gerät, urheberrechtlich geschützte Werke unerlaubt in einem Peer-to-Peer Netzwerk verbreitet zu haben, der muss mit einer Abmahnung rechnen. Eine Vielzahl von Firmen durchsucht im Auftrag der Rechteinhaber die bekannten Filesharingbörsen und zeichnet auf, über welchen Internetanschluss eine Datei zum Download angeboten wurde. In dem aktuell vorliegenden Fall geht es um das Computerspiel Hitman Absolution. Dem Betroffenen wird vorgeworfen, das Spiel in einem Peer-to-Peer Netzwerk zeitgleich mit dem eigenen Download verbreitet zu haben.

Erst einmal spielt es keine Rolle, ob der angeschriebene Anschlussinhaber unmittelbar als Täter verantwortlich ist oder nicht. Er muss sich mit der Anschuldigung auseinandersetzen. Die Praxis hat gezeigt, dass oftmals Dritte für die Rechtsverletzung in Filesharingbörsen verantwortlich sind. In diesem Fall sollte durch einen Anwalt hinterfragt werden, ob die Gegenseite ihre geltend gemachten Ansprüche wirklich in vollem Umfang durchsetzen kann.

In der Abmahnung von Reichtelt Klute Aßmann wegen Hitman Absolution werden unter anderem Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche sowie die Erstattung der in der Angelegenheit angefallenen Kosten geltend. In dem konkreten Fall wird der Anschlussinhaber aufgefordert, einen pauschalen Abgeltungsbetrag zu zahlen und eine Unterlassungserklärung abzugeben.

In den meisten Fällen muss der Abgemahnte eine Unterlassungserklärung unterzeichnen und zurücksenden. Diese Erklärung ist im Optimalfall neu verfasst und auf die Interessen des Abgemahnten abgestimmt. Der Abmahnung ist eine Unterlassungserklärung beigefügt. Diese muss und sollte nicht ungeprüft verwendet werden. Die in Abmahnungen mitgeschickten Unterlassungserklärungen sind regelmäßig zu weit gefasst. Eine Unterschrift bedeutet oftmals, dass eine Nachverhandlung bezüglich der geforderten Summe nicht mehr möglich ist.

Die geforderte Geldsumme in Abmahnfällen sollte immer kritisch geprüft werden. Ziel einer Verteidigung durch einen Anwalt ist es, dass unberechtigte Anteile der Abmahnung begründet zurückgewiesen werden.

In unterschiedlichen Internetforen wird angeraten, im Abmahnfall nicht sofort zu reagieren und erst einmal nur eine Unterlassungserklärung nach einem Muster aus dem Internet zu verwenden sowie die Geldzahlung in vollem Umfang unbegründet zu verweigern. In diesem Fall wird die Gegenseite es sich nicht nehmen lassen, gerichtlich gegen den Betroffenen vorzugehen. Soweit sollte es der Empfänger der Abmahnung der Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte wegen Hitman Absolution nicht kommen lassen.

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet Abgemahnten die Möglichkeit, eine kostenlose, telefonische Ersteinschätzung wahrzunehmen. In diesem Telefonat geht es um die Chancen, Risiken und Kosten einer außergerichtlichen Verteidigung und Abwehr der Forderung.

Sie erreichen Dr. Wachs unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.

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