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Abmahnung rka Rechtsanwälte - Risen 2 - Dark Waters

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Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung in Tauschbörsen

Die rka Rechtsanwälte aus Hamburg sprechen mit Schriftsatz vom 14.6.2012 eine Abmahnung aus. Vorgeworfen wird, ein Computerspiel innerhalb von Tauschbörsen im Internet zum Download bereit gehalten zu haben. Gegenstand der Abmahnung ist das Computerspiel: Risen 2 - Dark Waters. Die Abmahnung wird im Namen der Koch Media GmbH aus Höfen, Österreich ausgesprochen und hat den üblichen Inhalt.

Es wird insbesondere die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadensersatz und Rechtsanwaltsgebühren gefordert. Zur Abgeltung sämtlicher Zahlungsansprüche bieten die rka Rechtsanwälte die Zahlung einer pauschalen Abgeltungssumme von 800,00 Euro an. Sollten auch Sie eine solche Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung erhalten haben, unterzeichnen Sie in keinem Fall die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung und nehmen Sie nicht vorschnell die Zahlung des geforderten Betrages vor.

Hinsichtlich der Abgabe einer Unterlassungserklärung gilt es, wichtigte Apsekte zu beachten. In erster Linie sollte die Abgabe eines Schuldanerkenntnisses vermieden werden. Zudem sollte die Abmahnung ausschließlich auf das Werk beschränkt sein, das Gegenstand der Abmahnung ist.

Eine Minderung des geforderten Zahlungsbetrages ist in nahezu jedem Fall möglich. Die Kostenerstattungsansprüche werden regelmäßig überhöht in Ansatz gebracht. In einer Vielzahl von Fällen ist auch die vollständige Abwehr der Zahlungsansprüche möglich, da den Betroffenen kein Vorwurf zu machen ist und diese nicht haften.

Eine Abmahnung von den rka Rechtsanwälten wegen einer Urheberrechtsverletzung sollte keinesfalls ignoriert werden.

Wichtig ist es insbesondere, die kurzen Fristen zu wahren. Wir haben bereits eine Vielzahl von Mandanten erfolgreich zu fairen Konditionen vertreten und halten hierfür ein besonderes Pauschalangebot bereit. Kontaktieren Sie uns!


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