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Abmahnung .rka Reichelt Klute Aßmann – Dead Island Riptide - Koch Media GmbH

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Abmahnung .rka Reichelt Klute Aßmann - Dead Island Riptide - Koch Media GmbH: Die Rechtsanwaltskanzlei .rka Reichelt Klute Aßmann geht im Rahmen einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung gegen Internetanschlussinhaber vor, denen zur Last gelegt wurde, das Spiel Dead Island Riptide unerlaubt in einem Peer-to-Peer Netzwerk verbreitet zu haben. In Folge dieser Abmahnung macht die Kanzlei .rka einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 1500,00 Euro sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung geltend.

An dieser Stelle sollte nicht unerwähnt bleiben, dass die Gegenseite hier mit einer Kostenforderung in Höhe von 1500,00 Euro neue Maßstäbe setzt. Bisher wurden in Abmahnungen wegen der Rechtsverletzung an Spielen Beträge unter 1000 Euro gefordert. In der Abmahnung wegen Dead Island Riptide verhält sich dieses anders - warum ist der Abmahnung nicht zu entnehmen.

Gegen die .rka Reichelt Klute Aßmann Abmahnung wegen Dead Island Riptide kann sich der Betroffene wehren. Da die Forderung maßgeblich aus zwei Anteilen besteht, sollte auch eine Verteidigung in unterschiedliche Bereiche unterteilt werden. Vorrangiges Ziel einer anwaltlichen Tätigkeit und Vertretung sollte es sein, dass der Abgemahnte so wenig Kosten wie möglich hat und eine optimal angepasste Unterlassungserklärung abgibt.

Der Abmahnung von Reichelt Klute Aßmann wegen Dead Island Riptide ist bereits eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt. Diese muss jedoch nicht verwendet werden. Die Praxis hat gezeigt, dass die in den Abmahnungen mitgeschickten Erklärungen oft zu weit gefasst sind und einer Abmilderung in unterschiedlichen bedürfen. Mit der fristgerechten Abgabe einer korrekt formulierten Unterlassungserklärung kann sich der Betroffene vor weitreichenden Konsequenzen wie zum Beispiel einer Unterlassungsklage oder eine einstweiligen Verfügung schützen.

Doch in dem Abmahnschreiben der .rka Rechtsanwälte für Dead Island Riptide geht es auch Geld. Wie bereits angeführt ist der geforderte Betrag im Vergleich zu ähnlichen Fällen relativ hoch angesetzt. Ein Anwalt kann hier gute Dienste leisten, die Geldforderung kritisch zu prüfen und unberechtigte Anteile zurückzuweisen. Die wenigsten Abgemahnten sind sich darüber im Klaren, dass es durchaus die Möglichkeit gibt, Argumente anzubringen und sich mit der Gegenseite so zu einigen, dass es für alle Beteiligten verkraftbar ist.

Wenn auch Sie mit einer Reichelt Klute Aßmann Abmahnung für Dead Island Riptide konfrontiert werden, dann können Sie sich gerne im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung an die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte wenden. In diesem Telefonat geht es um die absehbaren Chancen, Risiken und Kosten einer außergerichtlichen Verteidigung. Dr. Wachs vertritt für einen im ersten Telefonat mitgeteilten und festgelegten Pauschalbetrag. Gerne helfen wird auch Ihnen. Sie erreichen Dr. Wachs unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.

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