Abmahnung Sasse & Partner - „A Good Man - Gegen Alle Regeln“

  • 5 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Abmahnung der  Sasse & Partner Rechtsanwälte wegen urheberrechtlicher „A Good Man – Gegen Alle Regeln“ – Hilfe finden Sie hier

Seit einiger Zeit mahnt Sasse & Partner Rechtsanwälte die Urheberrechtsverletzung in sogenannten Filesharingbörsen ab. Dem Betroffenen wird in einer aktuellen der Sasse & Partner Rechtsanwälte Abmahnung wegen A Good Man – Gegen Alle Regeln vorgeworfen, den Film in einem Peer-to-Peer Netzwerk unerlaubt Dritten zum Download angeboten zu haben. Dieser Beitrag geht näher auf die aktuelle Sasse & Partner Rechtsanwälte Abmahnung wegen A Good Man – Gegen Alle Regeln ein. Wichtig im Zusammenhang mit Abmahnungen ist, dass keine strafrechtlichen Konsequenzen auf den Betroffenen zukommen. Mit einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung befinden sich Betroffene vorerst in einem zivilrechtlichen Bereich. Sie müssen in der Regel nicht damit rechnen, dass eine Verurteilung, eine Ermittlung der Staatsanwaltschaft oder der Polizei, oder ähnliches folgt. In der  Sasse & Partner Rechtsanwälte Abmahnung wegen A Good Man – Gegen Alle Regeln geht es zuallererst einmal darum, sich in der Angelegenheit zu einigen. Ähnlich mit einem Vertrag, der letztendlich geschlossen wird versuchen beide Seiten ihre Interessen optimal zu vertreten. Mit der Abmahnung wurde von der Gegenseite nun das erste Angebot gemacht. Für den Rechteinhaber des jeweiligen Erotikfilmes fordert die Kanzlei die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 600,00 Euro sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Im weiteren wird die Abmahnung Seite für Seite erklärt:

Eingangs wird beschrieben, um welchen Film es sich handelt und was der konkrete Tatvorwurf ist. Es wird abgemahnt in der  Sasse & Partner Rechtsanwälte Abmahnung wegen A Good Man – Gegen Alle Regeln: Illegaler Donwload / Upload des Films. Weiter wir der Rechteinhaber des Filmes benannt. Die Kanzlei geht nicht in eigenem Interesse vor. Es gibt immer den Rechteinhaber eines Filmes, der gegen den Urheberrechtsverletzer vorgeht

Im Zusammenhang mit der Sasse & Partner Rechtsanwälte Abmahnung wegen A Good Man – Gegen Alle Regeln taucht auch eine Ermittlungsfirma auf. Diese Firma hat sich auf die Verfolgung von Rechtsverletzungen in Filesharingbörsen spezialisiert. Die Mitarbeiter loggen sich in BitTorrent Netzwerke ein und zeichnen auf, über welchen Internetanschluss ein konkretes  Werk zum Download angeboten wird. Hierbei wird natürlich immer nur nach dem gerade im Auftrag befindlichen Werk gesucht. Bei der Ermittlung werden immer wieder Fehler gemacht. Diese jedoch zu beweisen ist nahezu unmöglich. Daher sollte das Ermittlungsergebnis nur von einem Anwalt hinterfragt und geprüft werden. Für den Laien und Empfänger einer Sasse & Partner Rechtsanwälte Abmahnung wegen A Good Man – Gegen Alle Regeln  ist dieses nur schwer möglich. Anhand der gesammelten Daten wird bei dem jeweiligen Gericht über die beauftragte Kanzlei ein Beschluss erwirkt, der es dem Internetprovider gestattet, die Adressdaten des Betroffenen herauszugeben. Was nun folgt liegt wenige Tage später im Briefkasten: Die Abmahnung.

In der Sasse & Partner Rechtsanwälte Abmahnung wegen A Good Man – Gegen Alle Regeln wird aufgezeigt, an welchem Tag und zu welche Uhrzeit das besagte Werk zum Download angeboten wurde. Diese Daten sind für die eigene Ermittlungsarbeit sehr wertvoll. Nicht immer ist der Anschlussinhaber auch der Rechtsverletzer. Daher kann er anhand der Daten überprüfen, wer zu dem besagten Zeitpunkt Zugang zu dem Internetanschluss hatte. In manchen Fällen ist es auch ein unbefugter Zugriff auf das Netzwerk. Gerade dann, wenn der Empfänger der  Sasse & Partner Rechtsanwälte Abmahnung wegen A Good Man – Gegen Alle Regeln sicher ist, dass über seinen Internetanschluss keine Rechtsverletzung begangen wurde, muss das Schreiben geprüft werden.

Weiter wird in der Sasse & Partner Rechtsanwälte Abmahnung wegen A Good Man – Gegen Alle Regeln verlangt, die rechtswidrig erlangten Kopien des Filmes zu vernichten, die Veröffentlichung zu unterlassen und eine strafbewehrte Unterlassungs- Verpflichtungserklärung abzugeben. Betroffene haben immer die Möglichkeit, eine veränderte Unterlassungserklärung abzugeben. Vorschnell und ungeprüft sollte niemals ein von der Gegenseite verfasstes Schriftstück unterschrieben werden. Eine Unterlassungserklärung ist eine Leben lang gültig. In der Regel ist es so, dass es häufig einer Neuformulierung bedarf. Die in der  Sasse & Partner Rechtsanwälte Abmahnung wegen A Good Man – Gegen Alle Regeln mitgeschickte Unterlassungserklärung ist lediglich ein Vorschlag.  

Natürlich muss solch eine Erklärung bestimmte Mindestbedingungen erfüllen, um wirksam zu sein. Der Gesetzgeber hat hier einen Rahmen vorgegeben. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass eine Verweigerung, die Unterlassungserklärung abzugeben weitreichende Konsequenzen mit sich bringen kann. Wenn eine Rechtsverletzung wirklich stattgefunden hat, und nach einem Gespräch mit einem Anwalt herausgearbeitet wurde, dass als Reaktion auf die  Sasse & Partner Rechtsanwälte Abmahnung wegen A Good Man – Gegen Alle Regeln eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss, dann sollte der Forderung auch nachgekommen werden. Die Abmahnung ignorieren ist keine Lösung.

In der Sasse & Partner Rechtsanwälte Abmahnung wegen A Good Man – Gegen Alle Regeln wird auch der Abgabetermin für die Unterlassungserklärung genannt. Betroffene sollten dieses Datum notieren und in jedem Fall auch einhalten. Ein fruchtloses Verstreichen der Frist kann zu weiteren Konsequenzen wie z.B. einer einstweiligen Verfügung, einem Mahnverfahren oder weiterem führen.

Grundlegend kann gesagt werden, dass die in Abmahnungen geforderten Beträge oft zu hoch angesetzt sind. Bei einer näheren Prüfung wird oft deutlich, dass eine Reduzierung möglich ist

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte hilft Ihnen, wenn Sie eine Sasse & Partner Rechtsanwälte Abmahnung wegen A Good Man – Gegen Alle Regeln erhalten haben.  Bei uns steht die individuelle Beratung im Vordergrund, wir sind  6 Tage die Woche unter der Rufnummer 040 411 88 15 70 für Rückfragen erreichbar. Sie erreichen uns

Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 19:30 Uhr und Samstag von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

Das erste telefonische Gespräch, in dem wir Kosten und Risiken mit Ihnen besprechen, ist für Sie kostenlos. Dieses Gespräch wird ihnen regelmäßig aber schon helfen, die ganze Angelegenheit deutlich ruhiger zu sehen. Falls Sie sich danach von uns vertreten lassen wollen, vertrauen Sie auf unsere schnellen Reaktionszeiten. Im Notfall können wir in wenigen Stunden reagieren. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

Ihr Dr. Alexander Wachs


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs

Beiträge zum Thema