Abmahnung Sasse & Partner für Splendid Film GmbH wegen „The Expendables 2 – Back for War“

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Inhalt der Abmahnung:

Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Splendid Film GmbH vor. Die Firma Splendid Film GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Sasse & Partner aus Hamburg. In der Abmahnung lässt die Firma Splendid GmbH durch die Rechtsanwälte Sasse & Partner vorwerfen, den Film „The Expendables 2 - Back for War" über den Internetanschluss des Abgemahnten mittels eines sogenannten Filesharing-Systems (P2P-Tauschbörse) anderen Nutzern von Filesharing-Systemen zum Download angeboten zu haben.

In der Abmahnung der Rechtsanwälte Sasse & Partner wird aufgefordert, die entsprechende Datei vom Computer zu entfernen und zu löschen und eine unterzeichnete, unbedingte, unwiderrufliche und vertragsstrafenbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zukommen zu lassen. Für die Erklärung ist der Abmahnung ein Entwurf beigefügt. In der Abmahnung der Rechtsanwälte Sasse & Partner wird zur zügigen außergerichtlichen Beilegung der Angelegenheit angeboten, zur Abgeltung aller bislang entstandenen Geldersatzansprüche eine einmalige Pauschale in Höhe von 800,00 EUR zu bezahlen.

Allgemeine Hinweise zu dieser Abmahnung:

Im Allgemeinen muss empfohlen werden, nicht die der Abmahnung beigefügte und vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterschreiben. Die vorgefertigte Erklärung ist nämlich nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH zeitlich unbegrenzt gültig. Und zwar auch dann, wenn sich die Rechtsprechung oder die Gesetzeslage ändert. Daher sollte die Erklärung abgeändert und mit aufschiebenden Bedingungen versehen werden. Lassen Sie sich daher beraten und überprüfen, ob und in welchem Umfang die der Abmahnung als Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung modifiziert werden.

Je nachdem ob Sie den Verstoß selbst begangen haben oder ob der Verstoß eine dritte Person begangen hat, sollte auf die Abmahnung unterschiedlich reagiert werden. Rufen Sie bitte nicht bei der abmahnenden Kanzlei an um dort die von Ihnen vertretene Rechtslage und einen aus Ihrer Sicht entlastenden Sachverhalt mitzuteilen. Sie haben es auf der Gegenseite mit Profis zu tun und können bei einem solchen Gespräch nicht die Oberhand gewinnen. Lassen Sie sich für ein pauschales Anwaltshonorar umfassend und optimal beraten und vertreten.

Wie kann ich Ihnen helfen! 

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen Urheberrecht und Filesharing kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

Herzlichst, Ihre Virabell Schuster


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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