Abmahnung Sasse & Partner für WVG Medien GmbH wegen dem Film „The Walking Dead“

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Es wurde der Kanzlei eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma WVG Medien GmbH aus Hamburg zur Prüfung vorgelegt. Die Firma WVG Medien GmbH wird im konkreten Fall anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Sasse & Partner aus Hamburg. In der Abmahnung lässt die Firma WVG Medien GmbH durch die Rechtsanwälte Sasse & Partner vorwerfen, den Film „The Walking Dead - Staffel 3 Folge 3" über den Internetanschluss des Abgemahnten anderen Nutzern von Filesharingprogrammen zum Download öffentlich zugänglich gemacht zu haben. In der Abmahnung der Rechtsanwälte Sasse & Partner wird zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und zur Zahlung einer einmaligen Pauschale in Höhe von 800,00 EUR aufgefordert.

Allgemeine Hinweise zu dem gerügten Verhalten:

Auch wenn es für Zombie-Fans nichts Schlimmeres gibt, als eine Folge der beliebten Staffel „The Walking Dead" verpasst zu haben, so sollte diese Folge nicht im Internet über Tauschbörsen heruntergeladen werden. Denn durch das Herunterladen des Films wird dieser systembedingt durch die Tauschbörsensoftware zugleich anderen Nutzern wieder zum Download zur Verfügung gestellt und damit weltweit verbreitet. Dieses Verhalten ist unzulässig und verletzt die Urheberrechte der Rechteinhaber bzw. der Personen, die die ausschließlichen Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte an dem Film haben.

Was sollten Sie konkret beachten?

Unterschreiben Sie die der Abmahnung beigefügte und vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage. Die der Abmahnung beigefügte Erklärung sollte in jedem Fall abgeändert werden, und zwar auch dann, wenn Sie den Verstoß begangen haben. Auch die Höhe des geforderten Betrages sollte nicht ungeprüft an die gegnerischen Rechtsanwälte überwiesen werden. Je nach Konstellation besteht ein Verhandlungsspielraum nach unten. Rufen Sie bitte nicht bei der Gegenseite an, um zu versuchen, Ihre Sicht der Dinge darzulegen. Sie haben es auf der anderen Seite mit Profis zu tun, denen Sie im Zweifel nicht gewachsen sind.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen Urheberrecht und Filesharing kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

Herzlichst, Ihre Virabell Schuster


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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