Abmahnung Sasse & Partner Rechtsanwälte wg. Cell 211 iAd. Senator Home Entertainment GmbH

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Der Berliner Filmvertrieb Senator Home Entertainment GmbH lässt aktuell durch die Hamburger Anwaltskanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen an dem Filmwerk Cell 211 versenden. Cell 211 ist ein in Spanien und Frankreich produziertes Filmwerk. Vertriebsmedien des Spielfilms Cell 211 sind seit dem 23.07.2010 im Einzelhandel erhältlich.

Die Abmahnung der Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte wendet sich regelmäßig an den Inhaber eines Internetanschlusses, über den der Film Cell 211 Dritten zum Download bereitgestellt worden sein soll. Zur Bereitstellung des Films zum Download kommt es zumeist im Zusammenhang mit der Nutzung eines File Sharing Systems wie Bittorrent oder eDonkey.

Ausweislich der Abmahnung werden die Rechtsverletzungen in der Internet Tauschbörse durch die Guardaley Ldt. mit Sitz in Karlsruhe ermittelt. Unter Vorlage des Ermittlungsdatensatzes wird gem. § 101 UrhG sodann ein Antrag auf Auskunft gegen den entsprechenden Internet-Service-Provider des Anschlussinhabers gestellt. Aufgrund dieses Antrages erteilt der Provider dann Auskunft über die der zu einem bestimmten Zeitpunkt vergebenen IP Adresse stehenden Anschlussinhaberdaten.

Mit der Abmahnung macht die Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte Ansprüche der Senator Home Entertainment GmbH auf Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie auf Zahlung eines Pauschalbetrags i.H.v. 800,- EUR geltend. Für den Fall das das Vergleichsangebot nicht angenommen wird, werden "weit höhere Kosten" in Aussicht gestellt. Die Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung wird - bereits aufgrund der zugrunde liegenden Formulierung - von den Gerichten als Schuldanerkenntnis gewertet. Die der Abmahnung der Kantlei Sasse & Partner Rechtsanwälte beigefügte Unterlassungserklärung beinhaltet den Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs und eine Vertragsstrafe i.H.v. 5.001 EUR für jeden Fall des künftigen Verstoßes gegen das Unterlassungsversprechen. Insoweit empfiehlt sich keine voreilige Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung.

Gleichwohl sollte das Abmahnschreiben und die darin enthaltenen kurzen Fristen ernst genommen werden. Eigenes Rechtsempfinden mag ein Grund dafür sein, dass der Abmahnung häufig nicht die nötige Aufmerksamkeit entgegen gebracht wird. Einer Abmahnung keine Beachtung zu schenken, könnte sich als zeit- und kostenintensiver Fehler erweisen. Anzuraten ist Empfängern einer Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen urheberrechtlich geschützte Rechte an dem Werk Cell 211 die umfassende Prüfung der Abmahnung und die Einholung einer rechtlichen Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt.

Nähere Informationen zum Thema Abmahnungen erhalten Sie unter www.abmahnung-aktuell.de.

Rechtsanwaltskanzlei & Gütestelle Rassi Warai

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