Veröffentlicht von:

Abmahnung Sasse und Partner - A Beginners Guide to Endings

  • 2 Minuten Lesezeit

Für das Unternehmen WVG Medien GmbH wird derzeit wieder eine Vielzahl von Abmahnungen verschickt. Dem Betroffenen wird im Rahmen dieser Abmahnung vorgeworfen, den Film - A Beginner's Guide to Endings - unerlaubt im Internet verbreitet zu haben. Solch eine Abmahnung wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzung in Peer-to-Peer Netzwerken ist kein Einzelfall. Monatlich werden tausende Abmahn-Schreiben versendet.

In dem Brief fordert die Kanzlei Sasse und Partner die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 800,00 Euro.

Nach dem Erhalt solch einer Abmahnung ist der erste Weg oft dorthin wo das Unheil begann: In das Internet. Dieses bietet zu dem Thema Filesharing, Unterlassungserklärung usw. auch viele hilfreiche Informationen. Die Abmahn-Wahn-Initiative (www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de) und andere Netzgemeinden bzw. Seiten können viele aufkommende Fragen beantworten. Hinzu sollte jedoch immer auch ein Gespräch mit einem in der Materie kundigen Anwalt in Anspruch genommen werden. Danach kann der Betroffene entscheiden, was das Beste für ihn ist. Folgend nur ein kurzer Ausblick darauf, warum der Forderung nicht ungeprüft nachgekommen werden sollte:

Die Praxis hat gezeigt, dass eine Abmahnung immer fachgerecht geprüft werden sollte. Zum einen kann eine falsche oder ausbleibende Reaktion weitreichende Konsequenzen wie z.B. eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage bzw. ein Mahnverfahren folgen. Natürlich kann man es darauf ankommen lassen und möglicherweise auch in die rechtliche Auseinandersetzung gehen, dieses wollen die meisten Abgemahnten jedoch nicht. Zum anderen muss der Forderung nicht immer in vollem Umfang nachgekommen werden. Einzelfall abhängig muss geprüft werden, ob nicht ein Teil der Geldforderung zurückgewiesen werden kann.

Weiter steht da auch die Forderung nach einer Unterlassungserklärung im Raume. Diese muss in der Regel fristgerecht bei der gegnerischen Seite abgegeben worden sein. Grundlegend kann nur davon abgeraten werden, eine mitgeschickte, von der gegnerischen Seite, formulierte Unterlassungserklärung abzugeben. Im Optimalfall gibt der Abgemahnte eine wirksame, von dem eigenen Anwalt verfasste, Unterlassungserklärung ab. 

Wenn Sie zu einem der beschriebenen Punkte Fragen haben, können Sie sich gern mit mir in Verbindung setzen. Ich biete Abgemahnten eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung, in der ich über Chancen und Risiken im Umgang mit Abmahnungen berate. Vertrauen Sie gern auf meine Erfahrung.

Weitere Informationen unter: http://www.dr-abmahnung.de/blog

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet folgenden Service im Falle einer Sasse und Partner Abmahnung wegen der Urheberrechtsverletzung an dem Werk A Beginner's Guide to Endings.

1. Kostenlose, telefonische Ersteinschätzung (Auch ohne Mandatserteilung)
2. Sofortige Reaktion nach Mandatserteilung möglich
3. Ortstermine nicht nötig
4. Kommunikation über E-Mail möglich
5. Rückrufanfragen möglich (Wir rufen an, wenn Sie Zeit haben)
6. Außergerichtliche Verteidigung für einen festen Pauschalbetrag

Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.

Ihr Dr. Alexander Wachs


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Dr. Wachs Rechtsanwälte

Beiträge zum Thema