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Abmahnung Sasse und Partner - The last Stand - 800 Euro

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Abmahnung Sasse und Partner Rechtsanwälte - The last Stand - Splendid Film GmbH: Wer in den Verdacht gerät, einen Film, ein Lied oder ein Spiel unerlaubt im Internet verbreitet zu haben, der muss mit einer Abmahnung rechnen. Monatlich werden in Deutschland tausende Abmahnungen wegen solcher Rechtsverletzungen ausgesprochen. In einem aktuell zur Prüfung vorliegenden Fall geht die Kanzlei Sasse und Partner Rechtsanwälte aus Hamburg gegen Personen vor, denen zur Last gelegt wurde, den Film The last Stand in einem Filesharing-Netzwerk verbreitet zu haben.

In der Abmahnung von Sasse und Partner wird der Betroffen aufgefordert, das streitgegenständliche Werk zu löschen, nicht mehr anzubieten, eine Unterlassungserklärung abzugeben und einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 800,00 Euro zu zahlen.

Dem Abmahnschreiben ist bereits eine von der Gegenseite vorgefertigte Unterlassungserklärung beigefügt. Diese muss und sollte nicht ungeprüft unterzeichnet werden. Solch eine Unterlassungserklärung gilt ein Leben lang und kann für den Unterzeichner weitreichende Konsequenzen mit sich bringen. Mit der Erklärung soll sich der Betroffen verpflichten, das gerügte Verhalten zu beenden und im Falle einer Wiederholungstat eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen. In den meisten Fällen muss solch eine Unterlassungserklärung auch abgeben werden. Hier sollte aber immer eine Neuformulierung verwendet werden.

In der Abmahnung von Sasse und Partner wegen The last Stand geht es jedoch auch um den Geldbetrag in Höhe von 800,00 Euro. Im Zusammenhang mit der Geldzahlung sollte kritisch durch einen eigenen Anwalt hinterfragt werden, ob dieser Betrag wirklich in vollem Umfang geltend gemacht werden kann. Die Praxis hat gezeigt, dass angebrachte Gegenargumente die Forderungen aus Abmahnungen oft auf ein erträgliches Maß reduzieren können.

Wer sich gegen die Abmahnung von Sasse und Partner wegen The last Stand wehren möchte, der kann sich gerne an die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte wenden. Vor einer Beauftragung bietet Dr. Wachs jedoch erst einmal eine kostenlose, telefonische Ersteinschätzung an. In diesem Telefonat geht es um die absehbaren Chancen, Risiken und Kosten einer außergerichtlichen Verteidigung. Eine Verteidigung findet in erster Linie außergerichtlich statt. Eine Gerichtsverhandlung muss der Betroffene nicht befürchten. Diese außergerichtliche Verteidigung bietet die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte für einen vorher festgelegten Pauschalbetrag, der vor Beauftragung und im ersten Gespräch mitgeteilt wird.

Weiter besteht die Möglichkeit, sich in Internet-Foren zu dem Thema Abmahnung zu informieren. In diesem Zusammenhang sollte jedoch nicht unerwähnt bleiben, dass dazu immer ein Gespräch mit einem in der Materie kundigen Anwalt geführt werden sollte.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung steht Dr. Wachs unter der Rufnummer 040 411 88 15 70 zur Verfügung.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


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