Abmahnung: Schmidt Spiele GmbH/24IP Law Group

  • 2 Minuten Lesezeit

Markenrecht: hochgradige Ähnlichkeit mit „Mensch ärgere Dich nicht“

Die Schmidt Spiele GmbH wird in einer weiteren markenrechtlichen Abmahnung von der 24IP Law Group vertreten. Ausschlaggebend für die Abmahnung ist eine hohe Ähnlichkeit von einer im Internet angebotenen Stofftasche mit der bekannten Marke „Mensch ärgere Dich nicht“, deren Rechte die Schmidt Spiele GmbH innehat. Die 24IP Law Group verweist in der Abmahnung auf § 14 Abs. 1, 2 MarkenG und auf § 14 Abs. 3 MarkenG und lastet dem Betroffenen ein Eingreifen in die rechtmäßig erworbenen Markenrechte von Schmidt an. Die 24IP Law Group fordert für die Schmidt Spiele GmbH:

-          Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die beispielsweise die Vernichtung von Spielen und die damit verbundenen Werbemittel und sonstige Unterlagen mit der Bezeichnung „Stofftasche Mensch ärgere Dich nicht“ zum Inhalt hat

  • Übernahme der Recherchekosten von 95€
  •   Zahlung der anwaltlichen Kosten von 2.274,50€ (Gegenstandswert: 100.000€)

In der Abmahnung erklärt die 24IP Law Group außerdem, dass die Popularität der Marke „Mensch ärgere Dich nicht“  die hohe Kennzeichnungskraft der Marke begründet. Daraus resultiert ein erweiterter Schutzbereich.

Markenrechtliche Abmahnung erhalten – Was jetzt?

Wir empfehlen zunächst, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung nicht voreilig zu unterschreiben. Eine Unterzeichnung der Unterlassungserklärung kommt einer Anerkennung sämtlicher Ansprüche der Abmahner gleich. Daher ist es vielmehr sinnvoll, die gesamte Abmahnung von einem fachkundigen Anwalt prüfen zu lassen. Dieser kann ggf. auch eine modifizierte Erklärung verfassen, die den Abgemahnten nicht weiter bindet als nötig.

Kompetenter Rechtsbeistand durch die Rechtsanwälte am Kreuztor

Dr. Oliver Wallscheid LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und vertritt seit mehreren Jahren eine Vielzahl von Mandanten, die markenrechtliche Abmahnungen erhalten haben. Unsere Mandanten profitieren dabei von der Erfahrung mit solchen Abmahnungen und der ausgewiesenen fachlichen Kompetenz auf dem Gebiet des Markenrechts.

 Wir bieten unseren Mandanten:

  • kostenlose Ersteinschätzung des Falles
  • Prüfung der Abmahnung 

-          im Falle einer berechtigten Abmahnung bieten wir die Abgabe einer rechtssicheren Unterlassungserklärung, die den Betroffenen nicht weiter bindet als unbedingt nötig, damit ein Gerichtsverfahren oder eine Einstweilige Verfügung vermieden wird sowie das Führen von Vergleichsverhandlungen, um die Angelegenheit möglichst zu einem annehmbaren Abschluss zu führen

Autor: Oliver Wallscheid



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