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Abmahnung Schulenberg und Schenk – Beauty and the Beast – MIG Film GmbH

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Die Kanzlei Schulenberg und Schenk spricht derzeit eine Abmahnung wegen der Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk Beauty and the Beast aus. Dem Betroffenen wird vorgeworfen, den Film unerlaubt im Internet Dritten zum Download bereitgestellt zu haben.

Was wird in der Schulenberg und Schenk Abmahnung wegen Beauty and the Beast gefordert?

In der Abmahnung werden zwei unterschiedliche Dinge gefordert. Zum einen macht die Kanzlei Schadensersatzansprüche geltend. Dieser Betrag soll den angefallenen finanziellen Schaden für den Rechteinhaber sowie die Anwalt- und Ermittlungskosten abgelten. In diesem Zusammenhang dürfen natürlich keine überhöhten und unangemessenen Beträge gefordert werden.

Zum anderen wird die Abgabe einer sogenannten Unterlassungserklärung gefordert. Mit dieser soll sich der Abgemahnte verpflichten, das gerügte Verhalten zu beenden und im Falle einer Wiederholungstat eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen.

Die Abmahnung hat Vor- und auch Nachteile. Natürlich ist es für den Betroffenen eine durchaus unangenehme Situation. Auf der anderen Seite hat er mit der Schulenberg und Schenk Abmahnung wegen Beauty and the Beast die Möglichkeit, die Angelegenheit außergerichtlich zu beenden. Wie man sich mit der Gegenseite einigt, das hängt von der Arbeitsweise und Fähigkeit des eigenen Anwalts ab.

Auf die Schulenberg und Schenk Abmahnung wegen Beauty and the Beast muss in jedem Fall reagiert werden. Wer nicht handelt, der muss mit einer Unterlassungsklage oder einer einstweiligen Verfügung rechnen. Gerade bei Fällen der Urheberrechtsverletzung könnte die Gegenseite schnell agieren und bei ausbleibender Reaktion ihre Forderung ohne Anhörung des Abgemahnten durchsetzen.

Gegen die Abmahnung gibt es die Möglichkeit eine Strategie zu entwickeln. Kampflos sollte sich der Betroffene hier nicht geschlagen geben.

Eine Verteidigung gegen die Schulenberg und Schenk Abmahnung wegen Beauty and the Beast ist sehr umfangreich. Zuerst einmal muss der Einzelfall näher beleuchtet werden. Nicht immer ist der Anschlussinhaber auch der Rechtsverletzer. In diesem Fall müssten die Karten neu gemischt werden. Ziel hierbei ist es, Argumente zu entwickeln, die eine Zurückweisung der Forderung zumindest in Teilen möglich macht. Weiter kann im Rahmen eines Vortrages gegenüber der Gegenseite die Situation bzw. die Gegensicht dargestellt werden, was die Erfolgsaussichten der Kanzlei Schulenberg und Schenk trüben wird.

Der Abmahnung der Kanzlei Schulenberg und Schenk wegen Beauty and the Beast ist bereits eine Unterlassungserklärung beigefügt. Diese sollte und muss nicht vorbehaltlos und ungeprüft verwendet werden. Die Praxis hat gezeigt, dass die in Abmahnungen mitgeschickten Erklärungen regelmäßig zu weit gefasst sind. Eine Neuformulierung ist in der Regel notwendig. Wenn auch Sie mit der Forderung solch einer Schulenberg und Schenk Abmahnung konfrontiert werden, dann können Sie sich gerne im Rahmen der kostenlosen Ertsteinschätzung an Dr. Wachs wenden. Sie erreichen uns unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


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