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Abmahnung Schulenberg und Schenk - Sauna Girls - 1298 Euro

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Abmahnung Schulenberg und Schenk - Sauna Girls

Täglich nutzen Millionen Menschen sogenannte Filesharing-Börsen, um dort urheberrechtlich geschützte Filme, Spiele oder Lieder zum Tausch anzubieten. Die Rechteinhaber der jeweiligen Produkte versuchen dieser Verbreitung entgegenzuwirken, indem sie Ermittlungsfirmen damit beauftragen, in den bekannten Filesharing-Börsen nach dem jeweiligen Download-Angebot zu suchen und aufzuzeichnen, über welche IP-Adresse das Werk zum Download angeboten wurde. Was nun folgt ist eine Abmahnung, wie sie in Deutschland in hundertfacher Ausführung mit nur wenigen Abweichungen täglich ausgesprochen wird. In unserem Kanzlei-Alltag liegt derzeit eine Abmahnung der Kanzlei Schulenberg und Schenk wegen des Filmes Sauna Girls vor. In dem Schreiben geht es um eine einleitend beschriebene Urheberrechtsverletzung in Filesharing-Börsen.

Das Problem bei diesen Abmahnungen ist die Tatsache, dass der Einzelfall und dessen Umstände erst einmal wenig Beachtung finden. Dem Anscheinsbeweis nach wendet sich die Kanzlei Schulenberg und Schenk wegen der angeblichen Rechtsverletzung an dem Film Sauna Girls erst einmal an den Anschlussinhaber. Nicht immer sind Anschlussinhaber und Rechtsverletzer jedoch eine Person. Oft haben Dritte die Rechtsverletzung begangen. In diesem Zusammenhang muss geprüft werden, wie weit der Anschlussinhaber seinen Prüf- und Sicherungspflichten nachgekommen ist. Der Gesetzgeber sagt, dass gewisse Mitnutzer des Anschlusses in einem gewissen Rahmen kontrolliert werden müssen und der Internetanschluss hinreichend gegen Fremdzugriffe gesichert sein muss. So gesehen fällt die Rechtsverletzung in einem gewissen Rahmen in den Verantwortungsbereich des Anschlussinhabers. Hier muss der Einzelfall genau geprüft werden.

Weiterhin geht es in der Schulenberg und Schenk Abmahnung wegen des Filmes Sauna Girls um einen im Vergleich recht hohen Geldbetrag. 1298,00 Euro für die Bereitstellung des Filmes Sauna Girls scheint auf den ersten Blick zu hoch angesetzt. Gegen die Forderung sollte auf jeden Fall eine Abwehrstrategie angewendet werden. Still und heimlich zahlen und kampflos aufgeben ist hier wohl die schlechteste Lösung. Ziel einer Verteidigung ist es, den Fall zu prüfen und Argumente zu entwickeln, die eine Zurückweisung zumindest in Teilen möglich machen.

In der Schulenberg und Schenk Abmahnung wegen Sauna Girls geht es jedoch auch umd den Unterlassungsanspruch. Dieser soll durch Abgabe einer sogenannten Unterlassungserklärung erfüllt werden.

Die Praxis hat gezeigt, dass die in den Abmahnungen mitgeschickten Unterlassungserklärungen oft zu weit gefasst sind. Ziel hierbei ist es, eine veränderte Unterlassungserklärung abzugeben, die die Interessen des Abgemahnten optimal vertreten. Was es hierbei genau zu beachten gibt, das erklärt Dr. Wachs persönlich in einem kostenlosen Erstgespräch. Sie erreichen Dr. Wachs unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.

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