Abmahnung Section 8 durch .rka Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte iAd TopWare Entertainment GmbH

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Die TopWare Entertainment GmbH lässt über die Rechtsanwaltskanzlei .rka Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Computerspiel Section 8 versenden. Das Spiel erfuhr an dem einprägsamen Datum des 9.9.2009 hierzulande seine Vertriebsveröffentlichung.

In den Abmahnschreiben fordert man von dem Internetanschlussinhaber stets die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags i.H.v. 482,- EUR. Die Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung wird - bereits aufgrund der zugrunde liegenden Formulierung - von den Gerichten als Schuldanerkenntnis gewertet. Insoweit empfiehlt sich keine voreilige Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung, sowie auch keine unbesonnene Annahme des anliegenden Vergleichsangebots.

Gleichwohl sollte das Abmahnschreiben ernst genommen und die darin enthaltenen kurzen Fristen unbedingt beachtet werden. Eigenes Rechtsempfinden mag ein Grund dafür sein, dass der Abmahnung häufig nicht die nötige Aufmerksamkeit entgegen gebracht wird. Einer Abmahnung keine Beachtung zu schenken, könnte sich als zeit- und kostenintensiver Fehler erweisen. Anzuraten ist die umfassende Prüfung der Abmahnung und die Einholung einer rechtlichen Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt.

Rechtsanwaltskanzlei & Gütestelle Rassi Warai

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