Abmahnung "Sharpshooter - der letzte Auftrag" - RA Lihl - EuroVideo Bildprogramm GmbH

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Die EuroVideo Bildprogramm GmbH lässt durch den in Postbauer tätigen Rechtsanwalt Christopher Lihl, dem Gründer der Lihl Rechtsanwaltskanzlei, Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an dem amerikanischen Spielfilm „Sharpshooter - Der letzte Auftrag" versenden.

In den Abmahnschreiben fordert man von dem Internetanschlussinhaber stets die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags i.H.v. 475,- EUR. Die Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung wird - bereits aufgrund der zugrunde liegenden Formulierung - von den Gerichten als Schuldanerkenntnis gewertet. Insoweit empfiehlt sich keine voreilige Abgabeder anliegenden Unterlassungserklärung.

Gleichwohl sollte das Abmahnschreiben ernst genommen und die darin enthaltenen kurzen Fristen unbedingt beachtet werden. Eigenes Rechtsempfinden mag ein Grund dafür sein, dass der Abmahnung häufig nicht die nötige Aufmerksamkeit entgegen gebracht wird. Einer Abmahnung keine Beachtung zu schenken, könnte sich als zeit- und kostenintensiver Fehler erweisen. Anzuraten ist die umfassende Prüfung der Abmahnung und die Einholung einer rechtlichen Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt.

Nähere Informationen zum Thema Abmahnungen erhalten Sie unter abmahnung-aktuell.de.

Rechtsanwaltskanzlei & Gütestelle Rassi Warai

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