Abmahnung Sony Interactive Entertainment Inc. wegen des Verkaufs von Sony Playstation 4 Controllern

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Abmahnung der Arnold Ruess Rechtsanwälte aus Düsseldorf im Auftrag der Sony Interactive Entertainment Inc., Japan (SIEI) und der Sony Interactive Entertainment Europe Limited, Großbritannien (SIEE) wegen des Verkaufs von Sony Playstation 4 Controllern.

Der Rechtsanwalt Arnold Ruess aus Düsseldorf vertritt die Interessen der Sony Interactive Entertainment Inc., Japan (SIEI) und der Sony Interactive Entertainment Europe Limited, Großbritannien (SIEE). Diese sind Inhaberinnen der Rechte an den umfangreich geschützten Produkten aus der Playstation-Reihe. Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, auf der Internetplattform „eBay“ Sony Playstation 4 Controller Plagiate zum Verkauf angeboten zu haben.

Dadurch werden insbesondere die Markenrechtsverletzung an der Unionsmarke 00868011 und die Geschmacksmusterverletzung bzw. die Verletzung an dem Design 002232132-0003 gerügt. Durch diesen Verkauf werden nun nach Ansicht des RA Ruess die Marken- und Geschmacksmusterrechte der SIEI und SIEE verletzt.

Rechtsanwalt Arnold Ruess fordert aufgrund dieser Rechtsverstöße die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Zudem wird der Betroffene zur Zahlung einer Vertragsstrafe und Schadensersatz und zur Auskunftserteilung aufgefordert. Zuletzt wird der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.

Eine sehr ähnliche Abmahnung der Sony Interactive Entertainment Inc. Japan, finden sie hier:

https://www.ra-herrle.de/ra-arnold-ruess-playstation-4/

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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