Abmahnung Sozietät Poppe für urheberrechtlich geschützter Kompositionen

  • 1 Minuten Lesezeit

Schreiben der Sozietät Poppe aus Pinneberg im Auftrag der EMI Music Publishing Germany GmbH wegen Nutzung urheberrechtlich geschützter Kompositionen.

Die Sozietät Poppe aus Pinneberg vertritt die Interessen der EMI Music Publishing Germany GmbH. Die Sozietät Poppe verschickte nun in ihrem Namen ein Schreiben wegen der Nutzung einer urheberrechtlich geschützten Komposition, zu deren Verwendung die EMI GmbH die Nutzungsrechte habe.

Der von dem Schreiben Betroffene soll die Komposition als Hintergrundmusik für ein im Internet eingestelltes Video genutzt haben, ohne die hierfür notwendige Lizenz hinterlegt zu haben. Das Benutzen der Komposition ohne eine Lizenz sei ein Verstoß gegen das Recht der EMI Music Publishing Germany GmbH zur öffentlichen Zugänglichmachung und löse damit Ansprüche dieser aus. Daher wird um Auskunft über den Erwerb der notwendigen Lizenz gebeten.

Die Sozietät Poppe fordert in dem Schreiben lediglich zur Stellungnahme über das Vorliegen einer Lizenz auf. Sie fordern also weder die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, noch die Zahlung von Schadensersatz oder Ersatz Anwaltskosten. Somit handelt es sich nicht um eine Abmahnung im formellen Sinne. Trotzdem ist Vorsicht geboten!

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Carsten Herrle

Beiträge zum Thema