Abmahnung Supernatural für Warner Bros. durch Waldorf Frommer

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Abmahnung Supernatural für Warner Bros. durch Waldorf Frommer

Abmahnung Supernatural erhalten? Keine Sorge! Wir helfen Ihnen.

Wir haben Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere mit den Rechtsanwälten von Waldorf Frommer, diese hilft uns Sie komptent zu verteidigen.

Seit vielen Jahren helfen wir bundesweit Mandanten, die die verschiedensten Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen erhalten haben.

Wir sind dabei insbesondere spezialisiert auf Filesharing.

Auch wir haben unseren Kanzleisitz in München und daher jeden Tag mit Rechtsanwälte Waldorf Frommer zu tun. - Abmahnung Warner Bros

Wie helfen wir Ihnen?

Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung unter nebenstehender Telefonummer besprechen wir mit Ihnen ausführlich die Erfolgsaussichten Ihrer Abmahnung.

Wir gehen dabei auf die aktuelle Rechtsprechung des BGH ein, wonach man zusammengefasst gute Erfolgsaussichten hat, wenn es eine alternative zu dem Anschlussinhaber als Täter oder Störer der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung gibt. Es müssen dann noch einige weitere Umstände mit Ihnen besprochen werden, damit wir Ihnen unsere Empfehlung aussprechen und Sie kompetent vertreten können.

Unser Ziel bei einer Abmahnung Supernatural für Warner Bros. durch Waldorf Frommer:

Wir wollen, dass Sie möglichst wenig an Rechtsanwälte Waldorf Frommer zahlen müssen; im besten Fall sogar überhaupt nichts!

Was sollten Sie bei einer Abmahnung Supernatural für Warner Bros. durch Waldorf Frommer tun und was nicht?

Unbedingt aktiv werden und sich Rat von einem fachkundigen Anwalt für Urheberrecht im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung einholen. Wir schätzen hierbei gemeinsam mit Ihnen Ihre Chancen bei einer Abmahnung Supernatural ein und besprechen die weitere Vorgehensweise, ob es Sinn macht, uns einzuschalten und wenn ja, wie wir vorgehen.

Notieren Sie die in der Regel sehr kurz gewählte Frist. Denken Sie darüber nach, was sich zum Zeitpunkt des vermeintlich illegalen Tauschangebotes z. B. in Ihrem Haushalt, WG, Pension oder auch Haupt-/ Untermietverhältnis zugetragen haben könnte und wer zu diesem Zeitpunkt einen Zugriff auf Ihren Internetanschluss hatte.

Was tun wir bei einer Abmahnung Supernatural für Warner Bros. durch Waldorf Frommer für Sie?

Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Abmahnung Supernatural für Warner Bros. durch Waldorf Frommer werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die extra für Ihren Fall gefertigt wird, oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben. Dies könnte sehr wichtig sein, um ein vielleicht drohendes sündhaft teures einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht für Sie abzuwenden. Hierbei sollten Sie keine sogennante modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet herunterladen, auch nicht vorgefertigte Formulare von Verbraucherzentralen oder sonstigen Stellen, wie Internetforen, Rechtsschutzversicherungen oder sonstigen Vereinen verwenden. Ihr Fall ist ein Einzelfall! Bei falscher Beratung zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung kann dies zu unnötigen, fatalen Folgen führen, die Sie ein Leben lang binden.

Wir verweigern für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Sollte sich herausstellen, dass Sie den Upload definitiv nicht, sondern ein Dritter vorgenommen hat, haften Sie schon nicht mehr als Täter. Bereits an dieser Stelle würde es für Sie auf jeden Fall schon billiger werden. Wenn man dann noch darlegen kann, warum Sie auch nicht als Mittäter und auch nicht als Störer haften, ein Dritter für den fraglichen Verstoß in Betracht kommt und Sie alle Ihnen obliegenden Pflichten beachtet haben, kann man Sie gänzlich mit einer 0-Zahlung an die Rechtsanwälte Waldorf Frommer vertreten.

Achtung:

Sie müssen nicht in jedem Fall Schadensersatz oder Anwaltskosten bezahlen. Sollten Sie beispielsweise zum fraglichen Zeitpunkt nachweislich nicht zu Hause gewesen sein, steigen Ihre Chancen, dass Sie überhaupt nicht haften.

Sollten Sie vorschnell eine Zahlung vornehmen, so würden Sie automatisch die Forderung von Rechtsanwälte Waldorf Frommer anerkennen.

Wenn Sie jedoch als Täter nicht haften, müssen Sie auch keine Unterlassungserklärung abgeben. Mit einer solchen Unterlassungserklärung haften Sie ein Leben lang und müssten mit Strafzahlungen von bis zu € 5.000 im Wiederholungsfalle rechnen, obwohl Sie rechtlich hierzu nicht verpflichtet gewesen wären.

Klagen Filesharing-Abmahnkanzleien?

Generell ist davon auszugehen, dass eine Abmahnkanzlei immer vor Gericht geht, wenn sie der Auffassung ist, gute Erfolgsaussichten zu haben. Darauf zu hoffen, dass „die eh nicht klagen“, wie es in manchen Foren beschrieben wird, ist höchst fahrlässig. Dennoch gibt es durchaus auch Wege und Möglichkeiten, wie man sich erfolgreich gegen eine Klage wehren kann.

Verjährt eine Filesharing-Abmahnung irgendwann?

Manche Abmahnkanzleien behaupten gerne, dass die Verjährungsfrist für Filesharing-Abmahnungen 10 Jahre betragen würde. Das stimmt allerdings nicht! Die Verjährungsfrist beträgt für Filesharing-Abmahnungen 3 Jahre und beginnt mit dem Erhalt der Abmahnung zu laufen.

Schicken Sie uns also unverbindlich Ihre Abmahnung, damit wir mit Ihnen eine kostenlose Erstberatung vorbereiten können.

Rufen Sie uns gerne an, dann geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.

Georg Schäfer

Rechtsanwalt


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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