Abmahnung Tele München Fernseh GmbH für „Die Unfassbaren 2“ von Waldorf Frommer

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Uns wurde eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte vorgelegt. In der Abmahnung wird den Empfängern vorgeworfen, den Film „Die Unfassbaren 2“ in einer Internettauschbörse anderen Internetnutzern zum Download angeboten zu haben. Brisant an der Abmahnung ist, dass der Film in Deutschland erst am 25. August 2016 in die Kinos gekommen ist und der in der Abmahnung angegebene Tatzeitpunkt nur wenige Tage nach dem Kinostart liegt. Dies bedeutet, dass der Film bereits zu einem Zeitpunkt im Internet getauscht worden sein soll, zu dem eine Veröffentlichung etwa auf DVD noch gar nicht erfolgt ist.

Wie kommt die Abmahnkanzlei an die Adresse des Anschlussinhabers?

Wir werden immer wieder gefragt, wie es der Abmahnkanzlei überhaupt gelingen kann, die Adresse des Anschlussinhabers herauszufinden. Die Antwort ist für viele Internetnutzer erstaunlich, aber eigentlich auch ganz einfach. In Internettauschbörsen hinterlassen die Nutzer ihre IP-Adresse. Dabei handelt es sich um eine Art „Telefonnummer“ des jeweiligen Internetanschlusses. Die IP-Adresse wird durch den Provider vergeben. Der Provider weiß also, welche IP-Adresse zu welchem Internetnutzer gehört. Nun kann die Kanzlei Waldorf Frommer nicht einfach den Provider anschreiben und nach der Postanschrift fragen. Eine solche Weitergabe der Adressdaten wäre wohl unzulässig. Der Rechteinhaber, der den Rechtsverstoß abmahnen möchte, wendet sich zunächst an das zuständige Landgericht und beantragt, einen Beschluss zu erlassen, mit dem der Provider verpflichtet wird, die Postanschrift an den verletzten Rechteinhaber herauszugeben. Mit diesem Beschluss geht der Rechteinhaber (bzw. die Kanzlei Waldorf Frommer) zu dem jeweiligen Internetprovider und verlangt die Herausgabe der Adressdaten.

Was wird mit der Abmahnung gefordert?

Mit diesen Adressdaten kann nun die Abmahnung verfasst werden. Mit der Abmahnung macht die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte Unterlassungs- und Zahlungsansprüche geltend. Dies bedeutet, dass die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert wird. Hintergrund hiervon ist, dass ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht, dass sich der Verletzer von Urheberrechten verpflichtet, in der Zukunft keine weiteren Urheberrechtsverletzungen mehr zu begehen (jedenfalls in Bezug auf den getauschten Film/Serie/Musikstück). Bevor der Rechteinhaber zum Gericht geht und den Anspruch versucht, gerichtlich durchzusetzen, gibt er dem Urheberrechtsverletzer die außergerichtliche Gelegenheit, von sich aus eine sog. Unterlassungserklärung abzugeben. Problem: diese Aufforderung ist mit Kosten verbunden. Waldorf Frommer setzt diese Kosten mit 215,00 Euro an. Hinzukommt noch ein sog. Lizenzschadenersatz, den Waldorf Frommer in der uns vorliegenden Abmahnung mit 700,00 Euro ansetzt. Insgesamt fordert die Kanzlei Waldorf Frommer also die Zahlung eines Betrages in Höhe von 915,00 Euro.

Wie reagiert man am besten auf die Abmahnung?

Keinesfalls sollte man vorschnell reagieren und die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung vorschnell unterzeichnen. Vielmehr empfiehlt es sich in vielen Fällen, eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung zu formulieren. Dies kann am besten ein spezialisierter Rechtsanwalt erledigen. Ein spezialisierter Rechtsanwalt wird für Sie auch prüfen können, ob die geforderten Beträge wirklich gezahlt werden müssen.

Muss man bezahlen?

Auf diese Frage gibt es leider keine pauschale Antwort – wie so oft muss die Antwort lauten: Es kommt drauf an.

Stark verkürzt kann man aber festhalten: Wenn der Internetanschluss durch mehrere Personen genutzt wird (etwa Familie/WG/Partner) und der Anschlussinhaber selbst nicht der Täter der Urheberrechtsverletzung ist, bestehen große Chancen, dass der Anschlussinhaber nicht auf Zahlung haftet. Leider steckt der Teufel hier jedoch im Detail. Auch hier wird Sie ein spezialisierter Rechtsanwalt beraten können.

Kostenlose Ersteinschätzung – Außergerichtliche Vertretung zu Festpreisen

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte vertreten deutschlandweit eine große Vielzahl von Empfängern von Filesharing-Abmahnungen. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, können Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung gerne telefonisch erreichen. Zudem übernehmen wir die außergerichtliche Vertretung gegen urheberrechtliche Abmahnungen zu fairen Festpreisen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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