Abmahnung U + C Rechtsanwälte für DigiProtect GmbH erhalten – Porno „Assfucked Sluts“

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Die Rechtsanwaltsgesellschaft Urmann und Collegen mbH, besser bekannt unter der Bezeichnung U+C Rechtsanwälte, mahnen im Auftrag Ihrer Mandantin DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH mit Sitz in Frankfurt am Main wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet ab.

Betroffen sind insbesondere auch Filme aus dem pornografischen Bereich, aktuell „Assfucked Sluts".

Die betreffenden Werke sollen durch Herunterladen in einem P2P Netzwerk wie BitTorrent anderen Nutzern zum Download angeboten worden sein. Dies stellt einen Verstoß gegenüber den ausschließlichen Nutzungsrechten der Rechteinhaber dar und ist als öffentliches Zugänglichmachen zu werten, § 19a UrhG. Dem Abmahnschreiben der U+C Rechtsanwälte liegt ein Zahlschein sowie eine Unterlassungserklärung bei. Gefordert wird ein einmaliger Betrag in Höhe von 650 Euro, der als Abgeltungsbetrag für sämtliche Ansprüche gelten soll.

Empfehlung für weiteres Vorgehen bei Abmahnung U + C Rechtsanwälte

1. Unterlassungserklärung

Die enthaltene Erklärung sollten Sie nicht unterschreiben, vielmehr empfiehlt sich die Abgabe einer allenfalls modifizierten Unterlassungserklärung. Eine solche sollte unbedingt rechtsverbindlich jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Zahlungsverpflichtungen erfolgen.

Eine wirksame auch modifizierte Unterlassungserklärung verhindert die gerichtliche Durchsetzung des begehrten Unterlassungsanspruchs und beseitigt dadurch bereits eine mögliche einstweilige Verfügung, d.h. die gerichtliche Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs.

Zusammengefasst räumt die Abgabe einer Unterlassungserklärung die Wiederholungsgefahr der abgemahnten Rechtsverletzung aus und vermeidet gleichzeitig eine mögliche Unterlassungsklage.

2. geforderter Abgeltungsbetrag und dessen Höhe

Die im Schreiben genannten Details sollten darüber hinaus einer genaueren Prüfung unterzogen werden. Namentlich der Zeitpunkt, Datum und Uhrzeit des vermeintlichen Rechtsverstoßes sowie IP-Adresse, Dateiname und verwendete Tauschsoftware.

Eine genauere Analyse sollte auch zu den im Schreiben erwähnten Gebühren und zur Höhe des Schadensersatzes erfolgen. Dazu sind insbesondere die angegebenen Streitwerte verantwortlich, da sich draus die zumeist hohen Anwaltskosten ergeben.

Eine detaillierte Überprüfung der geltend gemachten Ansprüche aus einem Streitwert von 25.000 Euro kann von einem erfahrenen Rechtsanwalt erfolgen. Jeder Fall ist dabei gesondert zu beurteilen und erfordert eine persönliche Beratung um die Chancen für die weiteren Schritte vernünftig abwägen zu können.

(AG Halle (95 C 3258/09): 1.200 Euro bei Anbieten eines Films (gekürzt von geforderten 10.000 Euro); LG Berlin (16 O 433/10): 10.000 Euro bei aktuellem Kinofilm vor Verwertungsphase (DVD Verkaufsstart) - keine Anwendung § 97a Absatz 2 UrhG)

Ob eine Zahlung erfolgen sollte oder in welcher Höhe kann aufgrund der verschiedenen Konstellationen nur im Einzelfall nach einer Beratung entschieden werden. Ein fairer Anwalt wird dabei stets eine wirtschaftliche Betrachtungsweise in der Sache vornehmen und Sie im Rahmen der Beratung über Chancen und Risiken aufklären, insbesondere die eigenen Rechtsanwaltskosten angemessen und transparent gestalten.

Gern stehe ich im Rahmen einer Beratung und auch eines Gegen- bzw. Abwehrschreibens zu Ihrer Verfügung.

Daniel Baumgärtner

Rechtsanwalt

Telefon: 0341/860 64 15

E-Mail Kontakt anwalt@rechtsanwalt-baumgaertner.de


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