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Abmahnung Verband bayerischer KFZ-Innung für fairen Wettbewerb e.V. (mobile.de)

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In dieser Woche wurde mir eine aktuelle Abmahnung des Verbandes bayerischer KFZ-Innung für fairen Wettbewerb e.V. zur Bearbeitung vorgelegt. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, dass der Abgemahnte als Anbieter der ermittelten Kraftfahrzeuge, die gesetzlichen Informationspflichten, wie bei gewerblichen Händlern erforderlich, nicht erfüllt. Im wird vorgeworfen, dass er seine KFZ- Angebote unter dem Deckmantel eines Privatverkaufes getarnt habe, tatsächlich aufgrund der Vielzahl der ermittelten Fahrzeuge als gewerblich einzustufen sei.

Forderung:

  • Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
  • Abmahnkosten in Höhe von 296,31 € gefordert.

Privat oder Gewerbliches Handeln?

Die Antwort auf die Frage, ob noch privates Handeln oder bereits gewerbliches Handeln vorliegt, lässt sich anhand von verschiedenen Kriterien beurteilen. Neben der Anzahl der Fahrzeugangebote ist ein Hauptkriterium die Frage in welchem Eigentum die Fahrzeuge stehen. Im Falle reiner Vermittlungstätigkeiten, bei denen Fahrzeuge für Dritte angeboten werden ist das private Maß in der Regel überschritten.

ACHTUNG- Vertragsstrafe!

In vielen Fällen ist die 1. Abmahnung leider nur der Anfang vom Ende… Denn vielen Abgemahnten ist die Tragweite einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nicht bewusst. Aufgrund dieser Tatsache kommt es immer wieder zu Vertragsstrafen, die wegen Verstößen gegen das Unterlassungsversprechen gefordert werden.

Gerne berate ich Sie zu diesem Thema ausführlich.

Grundregeln bei Abmahnung:

  • Keine Panik! Ruhe bewahren!
  • Fristen beachten!
  • Kein Kontakt zum Abmahner
  • Leisten Sie keine Unterschriften und/ oder Zahlungen
  • Fachanwalt aufsuchen

DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf

Sie haben auch eine derartige Abmahnung erhalten? Profitieren Sie von meiner Erfahrung! Ich bin seit über 10 Jahren im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes tätig. Durch meine Spezialisierung kann ich auch für Sie die bestmögliche Verteidigungsstrategie entwickeln.

Bedenken Sie in jedem Fall, dass der Abmahner sich von fachkundigen Anwälten vertreten lässt. Nutzen Sie eine anwaltliche Beratung und schaffen Sie Waffengleichheit!

Wenn Sie ebenfalls eine solche Abmahnung erhalten haben, können Sie diese gerne zur kostenlosen Ersteinschätzung an info@dregeriplegal.de senden.



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