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Abmahnung VOLKSWAGEN AG durch Bird & Bird LLP

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Mir liegt eine aktuelle Abmahnung der VOLKSWAGEN AG durch die Kanzlei Bird & Bird LLP vom 25.01.2022 vor.

In dem Abmahnschreiben vom 25.01.2022 wird meinem Mandanten die Verletzung von Markenrechten, der VOLKSWAGEN AG, vorgeworfen. Die VOLKSWAGEN AG rügt die Verwendung des Zeichens „BULLI“ in Gestalt der Unionsmarken UM 018155734 und UM 010851053, sowie der Internationalen Registrierung IR 890624 im Rahmen einer Domain meines Mandanten. Über die Domain bewirbt mein Mandant den Vertrieb von Ersatzteilen und/oder Zubehör für Kraftfahrzeuge, sowie Einzel- und/oder Versandhandelsdienstleistungen mit solchen Waren, Reparatur-, Wartungs-, Instandhaltungs- und Restaurierungsdienstleistungen sowie Umbauten an Kraftfahrzeugen.

Was wird gefordert?

  • Strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Auskunft
  • Anerkennung von Schadensersatzansprüchen
  • Abmahnkosten nach 200.000,00 EUR

Bewahren Sie die Ruhe!

Unterzeichnen Sie auf keinen Fall ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung!

Adressaten von Abmahnungen reagieren meist im Affekt falsch. In jedem Fall sollten Sie eine Abmahnung einem spezialisierten Rechtsanwalt zur Prüfung vorlegen. Auch sollten Sie nicht in Kontakt mit der abmahnenden Kanzlei treten. Nehmen Sie vielmehr direkt Kontakt zu einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei auf. Im Idealfall beauftragen Sie einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, der als solcher auf das Markenrecht höchst spezialisiert ist.

DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf

Sie haben eine Abmahnung, eine Berechtigungsanfrage, Einstweilige Verfügung oder sogar Klage erhalten? Profitieren Sie von meiner Erfahrung im Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Designrecht und Urheberrecht. Durch meine Spezialisierung kann ich auch für Sie die bestmögliche Verteidigungsstrategie entwickeln. Nutzen Sie meine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung und senden mir die Abmahnung per E-Mail zu.

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