Abmahnung von Becker Haumann Mankel Gursky für Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA

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Erneut verteidigen wir gegen eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky, ausgesprochen im Auftrag der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA (BVB). Wie Sie bei Erhalt einer solchen Abmahnung reagieren sollten, erfahren Sie in unserem Ratgeberartikel.

Vorwurf

Die Abmahnung beinhaltet den Vorwurf, dass unser Mandant Tickets des BVB zum Kauf angeboten habe und dabei gegen die ATGB (die AGB zum Ticketkauf) verstoßen habe. Gegen folgende Bestandteile habe unser Mandant verstoßen:

  • Fehlende Abbildung der ATGB
  • Unautorisierte Nutzung des Vereinslogos
  • Öffentliches Angebot bei einer „nicht vom BVB autorisierten Verkaufsplattform“

Forderung

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 250,00 €

Unterlassungserklärung

Mittels einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichten Sie sich dazu, eine bestimmte Handlung zukünftig zu unterlassen und im Falle eines Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung eine empfindliche Vertragsstrafe zu zahlen. Es existieren zwar im Internet diverse vorformulierte Unterlassungserklärungen zum – teilweise kostenlosen – Download, diese sind jedoch nicht auf Ihren konkreten Einzelfall hin zugeschnitten. Daher kann durch eine derartige Unterlassungserklärung nicht die Wiederholungsgefahr ausgeräumt werden. Dies hat die Folge, dass der Unterlassungsanspruch nicht erfüllt wurde und die Gegenseite ggf. gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten kann. Selbstverständlich wären hiermit höhere Kosten verbunden.

So sollte reagiert werden

Wir raten Ihnen, unverzüglich rechtsanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken. Auf keinen Fall sollte eine Abmahnung ignoriert oder selber beantwortet werden. In beiden Fällen könnten dann gerichtliche Schritte gegen Sie eingereicht werden. Sie sollten jedoch auch nicht die beigefügte Unterlassungserklärung abgeben. Diese könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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