Abmahnung von Constantin Film durch Waldorf Frommer erhalten?

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Jahrelange Erfahrung | tausende Abmahnungen | kostenlose Erstberatung

Constantin-Film-Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten? Keine Sorge! Wir helfen Ihnen. Wir haben jahrelange Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere mit den Rechtsanwälten von Waldorf Frommer und wissen, was zu tun ist.

Wir haben unseren Kanzleisitz genauso wie Waldorf Frommer in München, haben mit diesen tagtäglich zu tun und kennen sie bestens! Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung.

Waldorf Frommer? Wer ist das?

Die Kanzlei Waldorf Frommer ist quasi eine der „marktführenden“ Kanzleien in Deutschland. Ihre Rechtsanwälte verschicken unzählige Abmahnungen. Darin fordern Sie in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Zahlung von pauschaliertem Schadensersatz sowie Erstattung bzw. Freistellung von Anwaltskosten in Form eines Vergleichsbetrags von € 519,50 für jede Folge einer illegal heruntergeladenen Serie bzw. € 915,00 für Filme. Sie haben sich darauf spezialisiert, massenweise Abmahnungen wegen des sog. Filesharings, also illegalen Tauschangebotes von vor allem Musikwerken, Serien und Filmwerken der nationalen und internationalen Schwergewichte der Musikszene und Filmindustrie zu verschicken. Aber Achtung! Dabei handelt es sich nicht um Internetabzocke oder Betrug! Sie haben es mit einer renommierten Anwaltskanzlei zu tun. Machen Sie keine Experimente. Werden Sie unbedingt tätig und suchen sich den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht.

Was Sie nun auf keinen Fall tun sollten

  • Nicht reagieren.
  • Blind unterschreiben.
  • Einfach zahlen, auch Teilbeträge ins Blaue hinein, ist ein Fehler: wir verhandeln für Sie den Vergleichsbetrag! Unser Ziel ist stets, dass Sie so wenig wie möglich zahlen müssen, manchmal sogar überhaupt nichts!
  • Kontaktaufnahme mit dem Abmahner (gefährlich, weil Vollprofis).
  • Blind Tipps aus dem Internet folgen.

Was Sie tun sollten

  • Schreiben Sie sich die sehr kurze Frist auf und teilen Sie uns diese in Ihrer kostenlosen Erstberatung mit!
  • Bleiben Sie nicht untätig, sondern nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf, wir können Ihnen gut helfen!
  • Denken Sie darüber nach, was sich zum Zeitpunkt des Downloads bei Ihnen zugetragen hat und wer alles Zugriff auf Ihr WLAN hat. Dies könnte für Sie später noch sehr wichtig werden.
  • Suchen Sie den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht!

Kontaktieren Sie uns

Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung besprechen wir mit Ihnen ausführlich die Erfolgsaussichten Ihrer Abmahnung.

Wir gehen dabei auf die aktuelle Rechtsprechung des BGH ein, wonach man zusammengefasst gute Erfolgsaussichten hat, wenn es eine Alternative zu dem Anschlussinhaber als Täter oder Störer der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung gibt. Es müssen dann noch einige weitere Umstände mit Ihnen besprochen werden, damit wir Ihnen unsere Empfehlung aussprechen können.

Was tun wir bei einer Constantin-Film-Abmahnung durch Waldorf Frommer für Sie?

Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Constantin-Film-Abmahnung durch Waldorf Frommer werden wir unter Umständen eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird, oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben. Dies könnte sehr wichtig sein, um ein vielleicht drohendes, sündhaft teures einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht für Sie abzuwenden. Hierbei sollten Sie keine sog. modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet herunterladen, auch keine vorgefertigten Formulare von Verbraucherzentralen oder sonstigen Stellen, wie Internetforen, Rechtsschutzversicherungen oder sonstigen Vereinen, verwenden. Ihr Fall ist ein Einzelfall! Bei falscher Beratung zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung kann dies zu unnötigen, fatalen Folgen führen, die Sie lebenslänglich binden.

Wir verweigern für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine 0-Zahlung, mindestens aber eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge an Waldorf Frommer. Sollte sich herausstellen, dass definitiv nicht Sie, sondern ein Dritter den Upload vorgenommen hat, haften Sie schon nicht mehr als Täter. Bereits an dieser Stelle würde es für Sie auf jeden Fall schon billiger werden. Wenn man dann noch darlegen kann, warum Sie auch nicht als Mittäter und auch nicht als Störer haften, ein Dritter für den fraglichen Verstoß in Betracht kommt und Sie alle Ihnen obliegenden Pflichten beachtet haben, kann man Sie gänzlich mit einer 0-Zahlung an Rechtsanwälte Waldorf Frommer vertreten.

Kann ich die Ermittlung meiner IP-Adresse als fehlerhaft anzweifeln?

Sie können das Ermittlungsergebnis zwar anzweifeln, sollten dies aber möglichst unterlassen. Die großen Abmahnkanzleien arbeiten seit Jahren mit einer zuverlässigen Anti-Piracy-Software. Sollten Sie nun auf die Idee gebracht werden, die Abmahnung zu ignorieren, weil Sie der festen Überzeugung sind, dass Sie falsch ermittelt wurden, dann wird eine Abmahnkanzlei vor Gericht gehen. Wenn es dann weiterhin Ihre Strategie ist, dass Ihr Anschluss falsch ermittelt worden sein muss, wird ein Gericht anordnen, dass ein Gutachten hierüber einzuholen ist. Vorschuss z. B. hier beim AG München: € 6.000,00! Wenn nun der Gutachter zu dem Ergebnis kommt, dass die Anti-Piracy-Software – wie so oft – keine Fehler bei der Ermittlung Ihres Anschlusses gemacht hat, fallen zusätzlich zu den sündhaft teuren Abmahn- und Prozesskosten diese Sachverständigenkosten für Sie an!

Verjährt eine Filesharing-Abmahnung irgendwann?

Manche Abmahnkanzleien behaupten gerne, dass die Verjährungsfrist für Filesharing-Abmahnungen 10 Jahre beträgt! Das stimmt allerdings nicht. Die Verjährungsfrist beträgt für Filesharing-Abmahnungen 3 Jahre und beginnt mit dem Erhalt der Abmahnung zu laufen.

Klagen Filesharing-Abmahnkanzleien? 

Generell ist davon auszugehen, dass Waldorf Frommer immer vor Gericht geht, wenn die Kanzlei der Auffassung ist, gute Erfolgsaussichten zu haben. Darauf zu hoffen, dass „die eh nicht klagen“, wie es in manchen Foren beschrieben wird, ist höchst fahrlässig. Dennoch gibt es durchaus auch Wege und Möglichkeiten, wie man sich erfolgreich gegen eine Klage wehren kann.

Schicken Sie uns also unverbindlich Ihre Abmahnung, damit wir mit Ihnen eine kostenlose Erstberatung vorbereiten können.

Rufen Sie uns gerne an, dann geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.

Rechtsanwalt Georg Schäfer


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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