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Abmahnung von Daniel Sebastian wegen Candys & Evelyn feat. Patrick Miller - One Night In Ibiza

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Rechtsanwalt Daniel Sebastian mahnt derzeit die Urheberrechtsverletzung an dem Musikwerk Mike Candys & Evelyn feat. Patrick Miller - One Night in Ibiza ab. In der Abmahnung wird dem Empfänger vorgeworfen, das Lied in einem Peer-to-Peer Netzwerk unerlaubt zum Download angeboten zu haben. Das hat, so ist es dem Schreiben zu entnehmen, eine Ermittlungsfirma festgestellt. Die wenigsten Nutzer einer Filesharingbörse sind sich darüber im Klaren, dass permanent eine Vielzahl von Ermittlern in den Peer-to-Peer Netzwerken eingeloggt ist. Diese zeichnen auf, zu welchem Zeitpunkt ein konkretes Werk, hier Mike Candys & Evelyn feat. Patrick Miller - One Night in Ibiza unerlaubt zum Download angeboten wurde.

Oft sind einzelne Lieder auf sogenannten German Top 100 Single Charts Sammlungen oder Samplern enthalten. In der Regel kann bereits auf der ersten Seite der Daniel Sebastian Abmahnung erkannt werden, ob es sich hier um eine Liedsammlung handelt. Anhand der näheren Beschreibung oder dem aufgeführten Dateiname in der Abmahnung können hier erste Schlüsse gezogen werden.

Nach dem Erhalt solch einer Daniel Sebastian Abmahnung sind viele Betroffene unsicher. Für die meisten ist solch ein Schreiben erstmalig. Dementsprechend macht sich auch Unsicherheit breit. Welche Konsequenzen hat die Abmahnung? Ist die Forderung in Höhe von 680,00 Euro angemessen? Was ist eine Unterlassungserklärung? All diese Fragen beantworten wir Ihnen gerne im Rahmen unserer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung. Herr Dr. Wachs berät hierin erst einmal grundlegend über Chancen und Risiken einer außergerichtlichen Verteidigung.

Vor einem Gespräch mit einem Anwalt, bzw. ohne Informationssammlung zu dem Thema Filesharing sollte nicht auf die Daniel Sebastian Abmahnung wegen des Liedes Mike Candys & Evelyn feat. Patrick Miller - One Night in Ibiza reagiert werden. Hierbei kann viel falsch gemacht werden. Ziel nach dem Erhalt solch eines Schreibens ist es, die Geldforderung zu prüfen und zu verringern bzw. zurückzuweisen sowie eine optimal angepasste Unterlassungserklärung abzugeben.

In den Abmahnungen sind regelmäßig bereits Unterlassungserklärungen beigefügt. Diese müssen jedoch nicht verwendet werden. Es steht jedem Abgemahnten frei, eine veränderte Erklärung abzugeben. Dieses sollte im Optimalfall von einem Anwalt verfasst werden. Was hierbei genau zu beachten ist, erklären wir gerne im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung.

Sie erreichen uns Mo-Fr 8 - 19.30 Uhr & Sa 10 - 16 Uhr unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.

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