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Abmahnung von Daniel Sebastian wegen Kygo feat. Parson James – „Stole The Show“

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Derzeit mahnt Rechtsanwalt Daniel Sebastian Internetanschlussinhaber ab, denen zur Last gelegt wird, das Musikwerk Kygo feat. Parson James – „Stole The Show“ unerlaubt über das Internet verbreitet zu haben. Die Verbreitung des Musikwerkes kann über das Herunterladen eines Musik-Samplers, oder eines so genannten „German Top 100 Single Charts“-Containers vollzogen worden sein. Wegen der angeblichen Rechtsverletzung macht die Gegenseite Schadenersatz und Unterlassungsansprüche geltend. Rechtsanwalt Daniel Sebastian tritt auf im Namen des Rechteinhabers, der das Recht besitzt, Kygo feat. Parson James – „Stole The Show“ zu vermarkten.

Wie kommt es zu solch einer Abmahnung von Daniel Sebastian für Kygo feat. Parson James – „Stole The Show“?

Der Rechteinhaber beauftragt eine Ermittlungsfirma damit, die bekannten Tauschbörsen hinsichtlich der unerlaubten Verbreitung des Werkes zu überwachen. Die Mitarbeiter dieser Unternehmen zeichnen auf, über welchen Internetanschluss das streitgegenständliche Musikwerk Kygo feat. Parson James – „Stole The Show“ verbreitet wurde. Die im Rahmen dieser Ermittlung erfassten Daten werden an den Rechtsanwalt Daniel Sebastian dann weitergegeben und dieser stellt beim Provider einen gerichtlich abgesegneten Antrag zur Herausgabe der zugehörigen Adressdaten. Problematisch bei dieser Form der Ermittlung ist, dass die Beweissicherung immer an der Haustür des Betroffenen endet. Es kann somit nicht konkret ausgesagt werden wer der Täter ist. Das spielt in erster Linie auch gar keine Rolle, denn der registrierte Anschlussinhaber kann erstmal zur Verantwortung gezogen werden. Dem Anscheinsbeweis nach geht die Gegenseite davon aus, dass dieser für die Rechtsverletzung auf verantwortlich, er also auch der Täter ist. So einfach sind jedoch nur die wenigsten Fälle gelagert. Oftmals haben Dritte, die den Internetanschluss mit genutzt haben, die Rechtsverletzung begangen. In diesem Fall muss die Rechtslage neu bewertet werden.

Warum sollte die Abmahnung von Daniel Sebastian wegen Kygo feat. Parson James – „Stole The Show“ geprüft werden?

Die Forderung der Abmahnung besteht vereinfacht gesagt aus drei Bestandteilen: der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung, der Aufforderung zur Zahlung von Schadensersatz und die Aufforderung zur Erstattung der angefallenen Kosten. Schadensersatz jedoch muss nur der Täter zahlen. Sollte der Internetanschlussinhaber das Werk Kygo feat. Parson James – „Stole The Show“ nicht verbreitet haben, so muss dieser den Schadensersatz auch nicht zahlen. Anders wiederum verhält es sich mit den angefallenen Kosten. Die Gegenseite kann versuchen zu argumentieren, dass der Bereitsteller des Internetanschlusses bei einer Rechtsverletzung zur Verantwortung gezogen werden kann und die angefallenen Kosten erstatten muss.

Pauschal lässt die aktuelle Rechtsprechung in diesen Gedankenschluss jedoch nicht zu. In dem Fall, wenn der Anschlussinhaber seine Kontrollen und Sicherungspflichten hinreichender erfüllt hat, besteht die Möglichkeit auch die Erstattung der angefallenen Kosten zurückzuweisen.

Die Abmahnung sollte immer kritisch hinterfragt werden und durch einen Anwalt bewertet werden

Der Empfänger einer Abmahnung von Daniel Sebastian wegen Kygo feat. Parson James – „Stole The Show“ sollte nicht vorschnell und unüberlegt handeln. Nach dem Erhalt der Abmahnung geht es darum, sich ausgiebig über die absehbaren Chancen, Risiken und Kosten einer Verteidigung zu informieren. Wie einleitend bereits erklärt, lässt es sich nicht pauschal sagen, welche Erfolgsaussichten die Forderung der Gegenseite hat. Daher sollte der Empfänger der Daniel-Sebastian-Abmahnung für Kygo feat. Parson James – „Stole The Show“ eine kostenlose erste Einschätzung durch einen Anwalt wahrnehmen. Solch eine kostenlose Ersteinschätzung bieten die Dr. Wachs Rechtsanwälte schon seit Jahren. Unserer Auffassung nach geht es darum, den Betroffenen zu informieren, damit er über mögliche Folgen aufgeklärt entscheiden kann, welchen Weg einer Verteidigung er einschlagen möchte.

Die möglicherweise daraufhin folgende Verteidigung bieten die Dr. Wachs Rechtsanwälte für einen vorher festgelegten Pauschalbetrag an, der bereits im ersten Gespräch mitgeteilt wird. Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte hat ihren Sitz in Hamburg und vertritt bundesweit. Ein Besuch in der Kanzlei ist im außergerichtlichen Verteidigungsfall nicht notwendig. Alles kann per Mail, per Telefon oder per Post geregelt werden. Gerne können sich Empfänger einer Daniel-Sebastian-Abmahnung für Kygo feat. Parson James – „Stole The Show“ an Dr. Wachs wenden. Gerne helfen wir auch Ihnen.

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