Abmahnung von Daniel Sebastian wegen „Punga”, „Light it up”, „Ilarie”, „Yee”

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Daniel Sebastian mahnt in den letzten Monaten wieder vermehrt angebliche Urheberrechtsverletzungen an Liedern ab. Eine Liste finden Sie im Anschluss an den Beitrag. Die Lieder sind oftmals auf Samplern oder etwa German Top 100 Single Charts Sammlungen enthalten. Da der Rechteinhaber und Auftraggeber der Abmahnung DigiRights Administration GmbH zeitgleich die Rechte an einer Vielzahl von Liedern hält, kann die Forderung solch einer Abmahnung schnell einen Betrag in Höhe von 1000 Euro übersteigen. Der Betroffene soll nämlich den angefallenen Schaden ersetzen, angefallene Kosten erstatten und hinzu eine sogenannte Strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

Gegen die Abmahnung von Daniel Sebastian kann sich der Betroffene wehren.

Mit der Abmahnung wendet sich die gegnerische Seite immer erst einmal an den registrierten Anschlussinhaber. Ist dieser jedoch nicht der Täter, so kann z.B. der Schadenersatz zurückgewiesen werden. Schadenersatz zahlt nur der Täter. Hiervon unberührt bleibt die Erstattung der Kosten. Denn wer nicht Täter ist, der kann immer noch Störer sein. Störer bedeutet vereinfacht gesagt, die Möglichkeit geschaffen zu haben, dass es zu der Rechtsverletzung gekommen ist, indem der Internetanschluss z.B. nicht gesichert oder anderen überlassen wurde.

Doch in der Abmahnung von Daniel Sebastian geht es nicht nur um Geld. Der Unterlassungsanspruch kann weiterhin durchgesetzt werden und der Abgemahnte kann aufgefordert werden, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Solch eine Erklärung ist kein Hexenwerk und relativ einfach verfasst – kann aber bei nur dem kleinsten Formfehler zu weitreichenden Konsequenzen führen. Der Laie sollte daher die Finger davon lassen, sich eine Unterlassungserklärung nach Vorbildern aus dem Internet zu „basteln“. Überlassen Sie die Arbeit dem Fachmann.

Informieren Sie sich nach dem Erhalt der Daniel-Sebastian-Abmahnung.

Lassen Sie sich beraten und recherchieren Sie im Internet, welche Chancen, Risiken und Kosten eine Verteidigung mit sich bringt. Gerne berät Sie Dr. Wachs im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung. Rufen Sie einfach an und schildern Sie ihre Lage – wir beantworten ihre Fragen.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte

Lied: Klingande – „Punga“
Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH
Rechtsanwälte: Rechtsanwalt Daniel Sebastian

Lied: DJ Antoine – „Light it up“
Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH
Rechtsanwälte: Rechtsanwalt Daniel Sebastian

Lied: Leony! – „Ilarie“
Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH
Rechtsanwälte: Rechtsanwalt Daniel Sebastian

Lied: Basto – „Again and Agian“
Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH
Rechtsanwälte: Rechtsanwalt Daniel Sebastian

Lied: Deorro – „Yee“
Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH
Rechtsanwälte: Rechtsanwalt Daniel Sebastian

Lied: R3hab & NERVO & Ummet Ozcan – „Revolution“
Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH
Rechtsanwälte: Rechtsanwalt Daniel Sebastian

Lied: Dimitri Vegas & Like Mike vs DVBBS & Borgeous – „Stampede“
Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH
Rechtsanwälte: Rechtsanwalt Daniel Sebastian

Lied: DJ Antoine vs Mad Mark – „Crazy World2
Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH
Rechtsanwälte: Rechtsanwalt Daniel Sebastian

Lied: Mike Candys vs Shaun Baker feat. Evelyn – „Heaven & Hell“
Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH
Rechtsanwälte: Rechtsanwalt Daniel Sebastian

Lied: ATB feat. Stanfour – „Face to Face“
Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH
Rechtsanwälte: Rechtsanwalt Daniel Sebastian


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