Abmahnung von FAREDS für Elite Film AG oder Malibu Media LLC. wegen Filesharing erhalten?

  • 4 Minuten Lesezeit

Haben Sie eine Abmahnung von FAREDS für die Elite Film AG, Malibu Media LLC., Los Banditos Films GmbH oder die MIG Film GmbH wegen Filesharing erhalten? Keine Sorge, wir können Ihnen gut helfen, und zwar bundesweit!

Wir haben jahrelange Erfahrung aus tausenden Filesharing Abmahnungen und kennen die Abmahnkanzlei FAREDS bestens. 

Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung!

Unser Ziel: Sie zahlen einen deutlich reduzierten Betrag, im besten Falle auch gar nichts!

Eine FAREDS-Abmahnung ist nicht wie ein Gesetz in Stein gemeißelt, sondern absolut angreifbar! Wie das alles geht, möchten wir Ihnen auf dieser Seite zeigen. Zunächst sind folgende Punkte für Sie wichtig: 

  • Unterschreiben Sie nichts!
  • Zahlen Sie nichts!
  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Kanzlei FAREDS auf!
  • Suchen Sie den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht!

Nutzen Sie hierzu unsere kostenlose Erstberatung: In dieser besprechen wir Ihren ganz konkreten Fall, schätzen die Erfolgsaussichten Ihrer Abmahnung ein und erklären Ihnen wie wir Sie verteidigen werden.

Was ist Gegenstand Ihrer Abmahnung und wer ist eigentlich die Kanzlei FAREDS?

In den allermeisten Fällen werden Abmahnungen von FAREDS u. a. verschickt, weil man ein illegales Tauschbörsenangebot (Filesharing) zulasten der Elite Film AG oder der MIG Film GmbH vorgenommen haben soll. 

Viele werden gar nicht gemerkt haben, dass Sie gar kein Streaming, sondern einen illegalen Upload getätigt haben: Wenn man in einer Tauschbörse wie BitTorrent oder PopcornTime einen Film oder eine Serie downloadet, stellt man diesen automatisch über seinen Anschluss einer weltweiten Öffentlichkeit zum Tausch zur Verfügung. - Abmahnung Fareds

Dieses Portal bedient sich nämlich einer illegalen Tauschbörsensoftware und es sieht nur scheinbar wie ein Streamingportal aus. Auf Grund dieser Verletzung der Urheberrechte zu Lasten der Mandantschaft der FAREDS Rechtsanwaltskanzlei wird Ihnen eine Abmahnung zugestellt. 

Darin verlangen sie in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Zahlung von pauschaliertem Schadensersatz, sowie Erstattung bzw. Freistellung von Anwaltskosten in Form eines Vergleichsbetrages von € 600,00 ober mehr. Sie haben sich darauf spezialisiert, Abmahnungen wegen des sog. Filesharings, also illegalen Tauschangebotes von vor allem Musikwerken, Serien und Filmwerken der nationalen und internationalen Schwergewichte der Musikszene und Filmindustrie massenweise zu verschicken. Aber Achtung! Dabei handelt es sich nicht um die berühmte Internetabzocke oder Betrug! Sie haben es mit einer renommierten Anwaltskanzlei zu tun. Machen Sie also keine Experimente. Werden Sie unbedingt tätig und suchen sich den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht.

Wie helfen wir Ihnen?

1. Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Abmahnung werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird, oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben. Dies könnte sehr wichtig sein, um ein vielleicht drohendes sündhaft teures einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht für Sie abzuwenden.

Wichtig:

Hierbei sollten Sie keine sog. modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet herunterladen, auch nicht vorgefertigte Formulare von Verbraucherzentralen oder sonstigen Stellen, wie Internetforen, Rechtsschutzversicherungen oder sonstigen Vereinen verwenden. Ihr Fall ist ein Einzelfall! Bei falscher Beratung zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung kann dies zu unnötigen, fatalen Folgen, die Sie lebenslänglich binden, führen.

2. Wir werden für Sie mit der Kanzlei FAREDS verhandeln und den Vergleichsbetrag für Sie reduzieren. Wie bereits erwähnt ist unser Ziel hierbei eine deutliche Reduzierung, im besten Falle zahlen Sie überhaupt nichts!

Wann ist der beste Fall?

Sollte sich herausstellen, dass definitiv nicht Sie den Upload vorgenommen, sondern ein Dritter diesen vorgenommen hat, haften Sie schon nicht mehr als Täter. Bereits an dieser Stelle würde es für Sie auf jeden Fall schon billiger werden. Wenn man dann noch darlegen kann, warum Sie auch nicht als Mittäter und auch nicht als Störer haften, ein Dritter für den fraglichen Verstoß in Betracht kommt und Sie alle Ihnen obliegenden Pflichten beachtet haben, kann man Sie gänzlich mit einer 0-Zahlung an FAREDS vertreten.

Klagt die Kanzlei FAREDS?

Generell ist davon auszugehen, dass die Kanzlei FAREDS immer vor Gericht geht, wenn sie der Auffassung ist, gute Erfolgsaussichten zu haben. Darauf zu hoffen, dass „die eh nicht klagen“, wie es in manchen Foren beschrieben wird, ist höchst fahrlässig. Dennoch gibt es durchaus auch Wege und Möglichkeiten, wie man sich erfolgreich gegen eine Klage von FAREDS wehren kann.

Drohen noch weitere Abmahnungen?

Oftmals fragen wir unsere Mandanten, insbesondere, wenn Sie wegen des Tausches einer Folge einer Serie abgemahnt wurden, ob Sie sich sicher sind, dass Sie wirklich nur diese eine Folge geladen haben, oder aber, ob man doch mehrere Folgen gesehen hat, dann ist es wahrscheinlich, dass da noch etwas nachkommt. In diesen Fällen macht es erst recht Sinn, dass man einen eigenen Anwalt beauftragt, weil ansonsten jede einzelne Abmahnung sehr teuer werden könnte. Mit uns kann man über die Bezahlung von zu erwartenden weiteren Abmahnungen der weiteren Folgen der geladenen Serie jederzeit sprechen. 

Rufen Sie uns gerne an, dann geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.

Georg Schäfer

Rechtsanwalt


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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