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Abmahnung von Fareds wegen Barely Lethal mit 980 Euro Forderung

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Im Auftrag des Rechteinhabers Elite Film mahnt die Kanzlei Fareds Internetanschlussinhaber ab, denen zur Last gelegt wird das Filmwerk Barely Lethal unerlaubt im Internet verbreitet zu haben. Mit der Abmahnung wendet sich die Kanzlei Fareds erst einmal an den registrierten Anschlussinhaber, dem der ermittelte Anschluss zugeordnet werden kann. Dieser muss sich mit der Forderung der Gegenseite, nämlich einen Geldbetrag in Höhe von 980 € zu zahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, auseinandersetzen. Sollte der angeschriebene Anschlussinhaber direkt für die Rechtsverletzung an Barely Lethal verantwortlich sein, kann er sicherlich in einem gewissen Rahmen zur Verarbeitung gezogen werden. Geprüft werden im Zusammenhang mit der Abmahnung muss jedoch, ob nicht Anteile der Forderung zurückgewiesen werden können.

Die Umstände der Abmahnung von Fareds wegen Barely Lethal müssen näher geprüft werden!

Die Umstände und Tatvoraussetzungen im Zusammenhang mit einer Abmahnung können recht unterschiedlich sein. Angeführt wurde bereits der Fall, in dem der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung selber begangen hat. Oftmals jedoch ist der Fall nicht so einfach gelagert und Dritte, zum Beispiel Familienangehörige, Freunde oder Besucher haben 
den Film zum Download angeboten, den jeweiligen Film verbreitet und sind somit verantwortlich. Sollte es so geschehen sein, kann ein Teil der Geldforderung zurückgewiesen werden.

Die Forderung der Abmahnung von Fareds wegen Barely Lethal sollte kritisch hinterfragt werden.

Wie bereits angeführt besteht die Forderung der Abmahnung aus zwei unterschiedlichen Bestandteilen: zum einen soll ein Geldbetrag gezahlt werden, zum anderen geht es um den Unterlassungsanspruch. Der Unterlassungsanspruch wird dann hinreichend erfüllt, wenn eine korrekt formulierte Unterlassungserklärung abgegeben wird. Solch eine Unterlassungserklärung muss in den meisten Fällen abgegeben werden und schützt den Abgemahnten vor einer kostenintensiven Unterlassungsklage. Regelmäßig werden den Abmahnung bereits von der Gegenseite vorgefertigte Unterlassungserklärungen beigefügt. Wer diese unterzeichnet, der bestätigt meisten mehr als wirklich notwendig ist. Daher sollte eine Unterlassungserklärung immer von dem eigenen Anwalt verfasst sein, der in der Materie kundig ist.

Lassen Sie sich kostenlos beraten!

Wenn auch Sie eine Abmahnung von Fareds wegen Barely Lethal erhalten haben, dann geht es darum, sich ausgiebig über die absehbaren Chancen, Risiken und Kosten einer Verteidigung zu informieren. Sicherlich bietet das Internet die Möglichkeit sich einen grundlegenden Überblick zu verschaffen, hinzugezogen sollte jedoch immer ein Gespräch mit einem Anwalt. Die Dr. Wachs Rechtsanwälte bieten dieses Gespräch an, ohne dafür irgendwelche Gebühren zu berechnen. Wir sind der Auffassung, dass der Betroffene erst einmal darüber informiert werden sollte, was das Beste für ihn ist und sich danach in Ruhe entscheidet, ohne dass im Vorfeld im Rahmen einer Beratung und vor einer Entscheidung Kosten entstehen.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte aus Hamburg


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