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Abmahnung von Fareds wegen Carlprit – Fiesta - 339,50 Euro:

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Abmahnung der Kanzlei Fareds wegen des Liedes Carlprit – Fiesta im Auftrag des Rechteinhabers Track by Track Records UG mit einer Geldforderung in Höhe von 339,50 Euro

Die Rechtsanwaltskanzlei Fareds aus Hamburg geht wegen der angeblichen Rechtsverletzung an dem Lied Carlprit - Fiesta des Rechteinhabers Track by Track Records gegen Internetanschlussinhaber vor, denen zur Last gelegt wurde, das Lied unerlaubt im Internet verbreitet zu haben. In dem konkreten Zusammenhang wird dem Betroffenen vorgeworfen, die German Top 100 Single Charts geladen und zum Download angeboten zu haben, auf denen angeblich das Lied Carlprit – Fiesta enthalten war. Wer eine German Top 100 Single Charts Sammlung im Internet verbreitet, der verletzt die Rechte einer Vielzahl von Unternehmen und Personen. Daher geht es in diesem Fall darum, nicht nur die Abmahnung von Fareds wegen Carlprit – Fiesta kritisch durch einen Anwalt zu prüfen, sondern auch vor möglichen weiteren Abmahnungen zu schützen. Die Praxis hat gezeigt, dass um Zusammenhang mit einer Abmahnung wegen eines German Top 100 Single Charts Downloads weitere Abmahnungen folgen können. Hier muss vorbeugend vorgegangen werden.

Was wird in der Abmahnung für Carlprit – Fiesta gefordert?

Die Gegenseite macht in der Abmahnung Schadensersatz und Unterlassungsansprüche geltend. Der Betroffene wird aufgefordert, die Datei von dem Rechner zu entfernen, nicht mehr im Internet anzubieten und dieses mit der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu bestätigen. Hinzu soll er 339,50 Euro zahlen.

Gegen die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft Abmahnung für Carlprit – Fiesta kann sich der Betroffene wehren. Ziel einer Verteidigung ist es, dass der Abgemahnte so wenig Kosten wie möglich hat und eine optimal angepasste Unterlassungserklärung abgibt.

Gerne können sich Betroffene im Zusammenhang mit der Fareds Abmahnung für das Lied Carlprit – Fiesta an die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte wenden. Im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung berät Dr. Wachs zu den absehbaren Chancen, Risiken und Kosten einer außergerichtlichen Verteidigung. Den Schutz vor weiteren Forderungen aus dem einen Abmahnfall bietet Dr. Wachs für einen vorher festgelegten Pauschalbetrag.  (Bei rechtzeitiger Beauftragung nach dem Erhalt des ersten Abmahnschreibens vor dem Eingang weiterer Abmahnungen). Mit einem Anwalt im Rücken lässt sich viel bewegen.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


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