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Abmahnung von Fareds wegen des Films Unforgettable View Part One im Auftrag der Malibu Media LLC

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Wegen der angeblichen Rechtsverletzung an dem Film Unforgettable View Part One mahnt die Kanzlei Fareds Internetanschlussinhaber ab, denen zur Last gelegt wird, den Film unerlaubt in einem Peer-to-Peer Netzwerk verbreitet zu haben. Dem Betroffenen wird vorgeworfen, den Film Dritten zum Download angeboten zu haben. Gegen diesen Vorwurf kann und sollte sich der Abgemahnte zur Wehr setzen. Keiner muss die Forderung der Gegenseite erfüllen, ohne durch einen Anwalt geprüft zu haben, ob diese wirklich in vollem Umfang durchsetzbar und berechtigt ist.

Was wird in der Abmahnung von Fareds wegen Unforgettable View Part One gefordert?

Der Betroffene wird aufgefordert, Schadenersatz sowie Anwaltskosten zu zahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Auch wenn die Gelforderung den meisten Betroffenen wichtiger erscheint als der Unterlassungsanspruch, sollte angemerkt sein, dass hier bei Nichtbeachtung oder Nichterfüllung weitreichende Konsequenzen auftreten können. Oftmals sind den Abmahnungen bereits vorgefertigte Unterlassungserklärungen beigefügt. Viele Betroffene unterzeichnen diese, ohne sich mit dem eigenen Anwalt zu besprechen. Die Gefahr hierbei ist, dass Abgemahnte etwas unterzeichnen was zu ihrem Nachteil ausgelegt werden kann.

Welche Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Abmahnung wegen Unforgettable View Part One gibt es?

Wer mit einer Fareds Abmahnung für Unforgettable View Part One konfrontiert wird, der kann sich gerne im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung an die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte wenden. In diesem Gespräch geht es darum, die absehbaren Chancen, Risiken und Kosten einer außergerichtlichen Verteidigung zu besprechen. Ziel einer Verteidigung ist es, dass der Abgemahnte so wenig Kosten wie möglich hat und eine optimal angepasste Unterlassungserklärung abgibt. Gerne können sich Betroffene an die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte wenden.

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