Abmahnung von RA Fechner wegen der Veröffentlichung einer Fotografie von Roland Schweizer

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Abmahnung des Rechtsanwalts Fechner aus Berlin im Auftrag von Roland Schweizer aus Löwenstein wegen der Veröffentlichung einer urheberrechtlich geschützten Fotografie.

Rechtsanwalt Fechner verschickte kürzlich ein Schreiben im Auftrag des deutschen Fotografen Roland Schweizer, in dem Urheberrechtsverletzungen an einer geschützten Fotografie von Roland Schweizer abgemahnt werden.

Der von der Abmahnung Betroffene soll laut dem Vorwurf der Abmahnung die Fotografie auf seiner Homepage ohne Zustimmung von Roland Schweizer veröffentlicht haben. Damit läge ein Verstoß gegen die Urheberrechte gemäß § 19 a UrhG vor.

Von dem Abgemahnten wird die Abgabe einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung der Abmahnkosten und die Erstattung der für die Dokumentation der Rechtsverletzung angefallenen Kosten gefordert. Ebenfalls wird ein Lizenzschadensersatz geltend gemacht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. 

DIe Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht.

Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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