Abmahnung von Raoul Teves durch die HKMW Rechtsanwälte | verschiedene Widerrufsfristen = Irreführung

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Die Abmahner

Unter dem Namen RT-Kauf verkauft Raoul Teves auf der Handelsplattform eBay. Er bietet dabei Kinderspielzeug, Haushaltswaren, Auto- und Werkstattzubehör an. 

Im aktuellen Streitfall vertreten die HKMW Rechtsanwälte Herrn Teves. 

Der Vorwurf 

Direkte Konkurrenten von Herrn Teves haben ihre Kunden über unterschiedlich lautende Widerrufsfristen informiert. Es wurden mehrere Angebote mit unterschiedlichen Fristen eingestellt, was die Verbraucher folglich einerseits falsch informiert und andererseits in die Irre führt, da sie nicht wissen, welche Widerrufsfrist letztendlich angesetzt wird.

Die Forderung

Die Abmahnung enthält eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, die mit gültiger Unterschrift die Widerholungsgefahr minimiert – wenn nicht sogar gänzlich ausräumt. Die Händler sollen in Zukunft einheitliche Fristen gem. den gesetzlichen Bestimmungen ansetzen. Zudem wird die Übernahme der Anwaltskosten durch den Abgemahnten gefordert (Streitwert liegt bei 10.000,00 €).

Unsere Einschätzung

Die Händler sind dazu angehalten, ihre Verbraucher einheitlich und dem Gesetz entsprechend über die Widerrufsfristen und -rechte zu informieren (Art. 246 EGBGB i. V. m. § 312c Abs. 1 BGB). Die Regelungen müssen klar und transparent dargelegt werden, damit ein durchschnittlicher Verbraucher diese verstehen und zuordnen kann. Unterschiedliche Fristen stellen keine klare und transparente Information für den Verbraucher dar.

Die Händler müssen sich nach § 312c Abs. 1 BGB i. V. m. Art. 246 EGBGB an die einheitlichen Fristen halten und ihre Verbraucher vollumfänglich informieren. 

Unser Rat

Halten Sie die gesetzlichen Bestimmungen ein und fragen Sie bei Unsicherheiten einen kompetenten Rechtsanwalt. Wir helfen Ihnen gerne weiter, indem wir Sie vollumfänglich über Ihre Pflichten aufklären und Lösungswege aufzeigen.

Sollten Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben, prüfen wir diese gerne für Sie. Wir nehmen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung vor und leiten auch gerne darüber hinaus weitere Schritte für Sie ein. Sprechen Sie uns hierzu einfach telefonisch oder über unsere Homepage an. 

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.


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