Abmahnwellen bei eBay – So schützt du dich beim Verkaufen vor teuren Fehlern

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Wer privat Dinge bei eBay verkauft – sei es aus dem Keller, vom Dachboden oder einfach, um Platz zu schaffen – denkt oft nicht daran, dass auch hier rechtliche Fallstricke lauern. Doch immer wieder rollen neue Abmahnwelle, und die trifft viele unvorbereitete Verkäuferinnen und Verkäufer.

Der Vorwurf? Angeblich gewerblicher Verkauf ohne Einhaltung der gesetzlichen Informationspflichten – insbesondere ohne oder mit fehlerhafter Widerrufsinformation. Das kann teuer werden.

Wann ist ein Verkauf bei eBay überhaupt „gewerblich“?

Viele Nutzer gehen davon aus, dass sie automatisch als „Privatverkäufer“ gelten, solange sie das auch so in ihrem Profil angeben. Doch das ist ein weitverbreiteter Irrtum: Entscheidend ist nicht, wie du dich selbst bezeichnest – sondern, wie dein Verkaufsverhalten objektiv einzustufen ist.

Ein paar typische Hinweise auf ein gewerbliches Handeln:

  • Du verkaufst regelmäßig gleichartige oder neue Artikel.
  • Du hast bereits Dutzende oder gar Hunderte Artikel verkauft.
  • Du trittst professionell auf – z. B. mit Rücknahmeangeboten, Seriennummern oder mehreren identischen Produkten.
  • Du kaufst Produkte gezielt ein, um sie mit Gewinn weiterzuverkaufen.

Fazit: Auch wenn du keine Firma hast oder das Ganze nur „nebenbei“ machst – dein Handeln kann rechtlich als gewerblich eingestuft werden. Und dann gelten andere Regeln!

Was bedeutet das für die Widerrufsinformation?

Wenn du rechtlich als gewerblicher Verkäufer giltst, musst du deinen Käufern ein gesetzliches Widerrufsrecht einräumen – und korrekt darüber informieren.

Eine gültige Widerrufsinformation muss unter anderem Folgendes enthalten:

Die Widerrufsfrist: in der Regel 14 Tage ab Warenerhalt.

Die Form des Widerrufs: schriftlich, per E-Mail etc.

Die Rechtsfolgen des Widerrufs: Rückzahlungspflichten, Umgang mit Rücksendekosten.

Ein Muster-Widerrufsformular: das der Kunde nutzen kann.

Klarer Hinweis auf die Rückgabepflicht und Rückabwicklung.

Achtung: Eine fehlerhafte Widerrufsinformation – z. B. mit veralteten Formulierungen oder ohne korrekte Fristen – kann genauso abgemahnt werden wie das komplette Fehlen einer solchen Belehrung.

Wie sehen Abmahnungen konkret aus?

Betroffene erhalten meist Post von einer Kanzlei oder einem Mitbewerber, die folgende Forderungen enthalten kann:

Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

Erstattung von Abmahnkosten (häufig mehrere Hundert Euro)

Löschung oder Anpassung deiner eBay-Angebote

Viele Abmahner scannen gezielt Plattformen wie eBay oder Etsy und schlagen zu, wenn sie Verstöße entdecken. Selbst wenn man versehentlich etwas falsch gemacht hat, schützt Unwissenheit nicht vor einer Abmahnung.

Rechtstipp zum Schluss

Wenn du regelmäßig bei eBay verkaufst, lohnt sich ein kritischer Blick auf dein Profil:

  • Bist du wirklich noch „Privatverkäufer“ – oder bewegst du dich schon im gewerblichen Bereich?
  • Nutzt du eine aktuelle, rechtssichere Widerrufsinformation?
  • Hast du alle weiteren Pflichtangaben (z. B. Impressum) korrekt eingefügt?

Gerade im Onlinehandel kann ein kleiner Fehler große finanzielle Folgen haben. Viele Abmahnungen lassen sich durch eine rechtzeitige Beratung leicht vermeiden.

Lass dein Verkaufsverhalten und deine eBay-Angebote frühzeitig anwaltlich prüfen. So schützt du dich effektiv vor Abmahnfallen – und kannst ganz beruhigt verkaufen.

Wie können wir helfen?

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Foto(s): pixabay


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