Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian für DigiRights Administration GmbH erhalten?
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Aktuell versendet Rechtsanwalt Daniel Sebastian Abmahnungen im Auftrag der DigiRights Administration GmbH wegen Filesharing.
Dem Empfänger der Abmahnung wird vorgeworfen, dass über seinen Internetanschluss das Filmwerk „22 Jump Street“ durch das Verwenden einer Tauschbörse anderen Nutzern dieser Tauschbörse weltweit zugänglich gemacht worden sei.
Konkret betrifft die Abmahnung die in diesem Filmwerk enthaltene Tonaufnahme „Bingo Players feat. Far East Movement - Get Up (Rattle)“ an dem die DigiRights Administration GmbH die ausschließlichen Nutzungsrechte besitze.
Rechtsanwalt Daniel Sebastian macht darüber hinaus Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche geltend.
Dem Abmahnungsempfänger wird von Rechtsanwalt Daniel Sebastian das Angebot einer außergerichtlichen Erledigung aller möglicherweise bestehenden Ansprüche gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 600,00 Euro unterbreitet.
Häufig sind die Forderungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian jedoch unberechtigt, da der betroffene Anschlussinhaber für den ihm vorgeworfenen Urheberrechtsverstoß nicht selbst verantwortlich gemacht werden kann.
Es ist oft so, dass der Internetanschluss nicht nur vom Anschlussinhaber selbst sondern daneben auch von weiteren Personen genutzt wird.
Der in der Abmahnung stets geltend gemachte Unterlassungsanspruch besteht gegen den Anschlussinhaber aber nur dann, wenn eine Haftung als Täter oder Störer festgestellt werden kann.
Den Anspruch auf Schadensersatz kann der Rechteinhaber nur gegenüber dem Täter selbst geltend machen. Der Aufwendungsersatz kann nur dann gegen den Anschlussinhaber erhoben werden, wenn er als Störer für den Urheberrechtsverstoß haftet.
Sofern der Anschlussinhaber weder als Täter noch als Störer für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist, haftet dieser überhaupt nicht für die angebliche Urheberrechtsverletzung. Dies ist z. B. dann gegeben, wenn der Internetanschluss außer vom Anschlussinhaber selbst noch von weiteren Personen genutzt werden kann (Ehepartner, Mitbewohner einer WG, volljährige Familienmitglieder).
In diesem Fall muss der Anschlussinhaber die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgeben. Erst recht muss der Anschlussinhaber dann keine Zahlungen an den Rechteinhaber leisten.
Ob eine Haftung des Anschlussinhabers besteht oder nicht lässt sich immer nur anhand des konkreten Einzelfalls beantworten. Daher sollten Sie eine Abmahnung wegen Filesharing stets anwaltlich prüfen lassen.
Sofern eine Haftung des Anschlussinhabers nicht vollständig ausgeschlossen werden kann lassen sich die in der Abmahnung geforderten Beträge häufig reduzieren.
So sollten Sie sich verhalten, wenn Sie als Anschlussinhaber eine Abmahnung wegen Filesharings erhalten haben:
Ignorieren Sie die Abmahnung keinesfalls. Ansonsten droht der Erlass einer einstweiligen Verfügung.
Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung, da diese häufig nachteilige Formulierungen enthält.
Bezahlen Sie nicht ohne anwaltlichen Rat die geforderten Beträge.
Lassen Sie sich umfassend anwaltlich darüber beraten, welche Vorgehensweise in Ihrem konkreten Fall sinnvoll ist.
Ich berate Sie bei Erhalt einer Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian wegen Filesharings gerne und vertrete im Bedarfsfall Ihre Interessen.
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