Abmahnung von RKA Rechtsanwälte erhalten? So reagieren Sie richtig!

  • 2 Minuten Lesezeit
Abmahnung RKA Rechtsanwälte Filesharing

Haben Sie eine Abmahnung von RKA Rechtsanwälte wegen Filesharing eines Computerspiels erhalten? Bewahren Sie Ruhe und nehmen Sie die Angelegenheit ernst. Die Abmahnungen sind in der Regel seriös. Zahlen Sie nicht voreilig und kontaktieren Sie die abmahnende Kanzlei nicht direkt. Beachten Sie die Fristen und suchen Sie umgehend rechtlichen Rat bei einem Anwalt, der Erfahrung mit Filesharing-Abmahnungen hat.

Was tun bei einer Abmahnung?

Nicht in jedem Fall sind Sie verpflichtet, den geforderten Betrag zu zahlen. Selbst wenn Sie die Tat begangen haben, gibt es oft Verhandlungsspielraum mit der abmahnenden Kanzlei.

Inhalt einer typischen Abmahnung:

  • Vertretung: Die RKA Rechtsanwälte zeigen die Vertretung der PLAION GmbH an und benennen die Rechte an einem bestimmten Computerspiel.
  • Ermittlung: Ihre Adresse wurde durch ein Auskunftsverfahren ermittelt, und Ihnen wird eine Urheberrechtsverletzung über eine Datei mit einem bestimmten Hashwert, IP-Adresse und Zeitstempel vorgeworfen.
  • Forderungen: Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, verbunden mit Schadensersatzforderungen, die oft im Bereich von 3.000,00 € liegen. Außerdem wird ein Vergleichsbetrag, meist um die 2.200,00 €, angeboten.
  • Kosten: Die Rechtsanwaltskosten werden anhand verschiedener Werte berechnet und belaufen sich häufig auf etwa 1.156,20 €.

Rechtsanwaltskosten: Das Urhebergesetz begrenzt die Berechnung der Rechtsanwaltskosten zum Schutz der Verbraucher vor Massenabmahnungen auf einen Gegenstandswert von 1.000,00 €. Das bedeutet, dass die Anwaltskosten für Unterlassung und Beseitigung auf maximal 159,94 € beschränkt sind, es sei denn, es liegt ein Ausnahmefall vor. Eine Ausnahme kann dann vorliegen, wenn die Rechtsverletzung kurz nach der Markteinführung des Spiels erfolgte.

Was können Sie tun?

  1. Überprüfung: Prüfen Sie, ob Sie oder jemand anderes die vorgeworfene Tat begangen haben. Wenn Sie nicht der Täter sind, haften Sie nicht für die Urheberrechtsverletzung.
  2. Unterlassungserklärung: Unterschreiben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft. Oft ist eine modifizierte Unterlassungserklärung sinnvoller, um eine ausufernde Haftung zu vermeiden.
  3. Schadensersatz: Der geforderte Schadensersatz ist häufig überhöht. Hier lohnt es sich, in Verhandlungen zu treten.

Unsere Unterstützung:

Sollten Sie die Urheberrechtsverletzung nicht begangen haben, werden wir die abmahnende Kanzlei kontaktieren und den Sachverhalt schildern und die Forderungen zurückweisen. Sollten Sie die Urheberrechtsverletzung begangen haben und es keine Möglichkeit geben, die Abmahnung abzuwehren, verhandeln wir für Sie mit der abmahnenden Kanzlei. Unser Ziel ist es, die Gesamtforderung, auch unter Berücksichtigung unserer Kosten, zu reduzieren.

Kontaktieren Sie uns:

Wir bieten Ihnen schnelle und kompetente Unterstützung zu einem Pauschalpreis. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Abmahnung prüfen und die bestmögliche Lösung finden.

Foto(s): Rene Bischoff


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Rene Bischoff

Beiträge zum Thema