Abmahnung von .rka Rechtsanwälte im Auftrag der Koch Media GmbH wegen „Kingdom Come“

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Die Kanzlei .rka aus Hamburg ist bereits seit einigen Jahren für das Versenden von Abmahnungen wegen sog. Filesharings von Computerspielen bekannt. Auch vor Kurzem sprach sie wieder eine solche Filesharing-Abmahnung im Namen der Koch Media GmbH aus.

Dem Betroffenen wird der Vorwurf gemacht, das Computerspiel „Kingdom Come“ durch ein Filesharing-Programm (P2P-Client) in unberechtigter Weise zur Verfügung gestellt zu haben und dadurch den „Usern“ dieses Programms die Möglichkeit verschafft zu haben, darauf zugreifen zu können. 

Die Anwaltskanzlei .rka fordere in ihren Abmahnschreiben sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie Schadensersatz. Eine Erledigung der Angelegenheit bietet die Kanzlei .rka in der Regel gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages i. H. v. 1.500 € an.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. 

Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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