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Abmahnung von Sasse und Partner wegen des Films "Outpost Operation Spetsnaz" mit 800 Euro Geldforderung

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Wegen der angeblichen Rechtsverletzung an dem Film „Outpost Operation Spetsnaz“ mahnt die Kanzlei Sasse und Partner im Auftrag der Splendid Film GmbH Internetanschlussinhaber ab. Was es im Zusammenhang mit solch einer Abmahnung zu beachten gibt, lesen Betroffene hier.

Was wird in der Abmahnung von Sasse und Partner für - Outpost Operation Spetsnaz gefordert?

Der Betroffene wird aufgefordert, das gerügte Verhalten zu beenden und dieses mit Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu bekräftigen. In den meisten Fällen muss solch eine Erklärung abgeben werden. Mit der fristgerechten Abgabe einer Unterlassungserklärung werden eine Unterlassungsklage und eine einstweilige Verfügung abgewendet. In den meisten Fällen muss solch eine Erklärung auch abgeben werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass die in der Abmahnung mitgeschickte Erklärung verwendet werden muss. Es ist dem Empfänger der Sasse Abmahnung für Outpost Operation Spetsnaz  freigestellt, eine neu formulierte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese ist im Optimalfall von einem Anwalt verfasst, der sich mit der Materie auskennt. Doch in dem Abmahnschreiben geht es nicht nur um den Unterlassungsanspruch. Der Betroffene wird auch aufgefordert, einen Geldbetrag zu zahlen. Pauschal setzen die Anwälte 800,00 Euro für die Rechtsverletzung an. Die Geldforderung sollte in jedem Fall kritisch geprüft werden. Ziel einer Verteidigung ist es, dass der Abgemahnte so wenig Kosten wie möglich hat. Erreicht werden kann dieses durch das Zurückweisen unberechtigter Anteile. Pauschal lässt es sich nicht beantworten, was in dem jeweiligen Fall möglich ist. Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass eine Verteidigung gute Chancen hat.

Eine Abmahnung ist für die meisten Anschlussinhaber eine Überraschung. Gerade Betroffene, die noch nie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind, sehen sich durch Abmahnungen extrem unter Druck gesetzt. Die Höhe der Forderung und die in den Abmahnungen genannten Streitwerte tun ihr übriges, um ein gewisses Gefühl der Ohnmacht zu festigen. Dies muss nicht so sein. Eine Abmahnung von Sasse und Partner wegen „Outpost Operation Spetsnaz“ ist ein Problem und sollte ernst genommen werden, stellt aber – zumindest bei richtiger Handhabe – kein unüberschaubares finanzielles Risiko dar. Wenn Sie eine Abmahnung von Sasse und Partner für Silver Linings  erhalten haben, nutzen Sie die Chance, mit erfahrenen Rechtsanwälten ein erstes kostenloses Gespräch zu führen. Wir helfen Ihnen gern.

Vor Beauftragung eines Anwalts sollte mit diesem besprochen werden, was dieser berechnet. Vorsicht gilt, wenn der Anwalt auch außergerichtlich nach dem Streitwert abrechnet oder sich vornehm in Schweigen hüllt. Hier könnte im Nachhinein eine böse Überraschung kommen. Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte teilt vor Beauftragung das Honorar in konkreter Höhe als Pauschale mit, damit kann der Abgemahnte dann rechnen. Scheuen Sie sich nicht, nach den Kosten offensiv zu fragen, damit Sie hinterher nicht mehr zahlen, als was in der Sasse und Partner Abmahnung wegen „Outpost Operation Spetsnaz“ gefordert wird.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte

 


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