Abmahnung von Sasse und Partner wegen Nix wie weg vom Planeten Erde im Auftrag der Splendid Film GmbH

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„Nix wie weg“ werden sich die Empfänger einer Abmahnung denken, wenn Sie mit einer enormen Kostenforderung und einer Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung konfrontiert werden. Der Ausweg aus einer Abmahnung ist jedoch nicht durch Flucht, sondern in der Regel nur durch Gegenwehr zu erreichen. Denn gegen eine Abmahnung kann sich der Betroffene durchaus zur Wehr setzen. In einem aktuell zur Prüfung vorliegenden Fall gehen die Anwälte Sasse und Partner wegen des Films Nix wie weg vom Planeten Erde gegen Internetanschlussinhaber vor, denen zur Last gelegt wird, den Film unerlaubt verbreitet zu haben.

Nach der aktuellen Rechtsprechung kommt es nicht entscheidend darauf an, dass der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung an „Nix wie weg vom Planeten Erde“ auch selber begangen hat. Der Anschlussinhaber kann auch in Anspruch genommen werden, wenn etwa seine Kinder eine Tauschbörse genutzt haben und der Anschlussinhaber seinen Überwachungspflichten über den Anschluss nicht nachgekommen ist. Dies wird auch als Störerhaftung bezeichnet. Der Anschlussinhaber ist in solchen Fällen aber nur zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und zur Zahlung der Anwaltskosten verpflichtet und nicht zur Zahlung des Schadensersatzes. In Details ist hier noch vieles umstritten, so dass dringend geraten wird, sich anwaltlich beraten zu lassen.

Gegen die Abmahnung von Sasse und Partner für „Nix wie weg vom Planeten Erde“ gibt es eine Vielzahl von Gegenargumenten. So ist zu prüfen, ob der Abmahner überhaupt die erforderlichen Rechte hat, die Abmahnung auszusprechen. Ferner ist die technische Seite der Ermittlung sehr kritisch zu hinterfragen, bereits kleinste Fehler können zu einer Fehlermittlung führen. Weiter ist dann zu fragen, ob die Gebühren und der Schadensersatz angemessen sind. Auch hier gibt es abhängig von der Vorgehensweise der jeweiligen Kanzlei unterschiedliche Ansatzpunkte.

Gerne können sich Betroffene im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung an die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte wenden.

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