Abmahnung von Sasse und Partner wegen "Pink Floyd - The Endless River" mit einer 800 Euro-Forderung

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Abmahnung Sasse und Partner für die WVG Medien GmbH: Noch kurz vor Weihnachten 2014 versendet die Kanzlei Sasse Partner eine Abmahnung wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzung an dem Album „Pink Floyd – The Endless River“. Dem Betroffenen wird vorgeworfen, das Werk unerlaubt in einem Peer-to-Peer-Netzwerk Dritten zum Download angeboten zu haben. Im Zusammenhang mit dieser Annahme macht der Rechteinhaber über die Kanzlei Sasse und Partner Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche geltend. Konkret wird der Empfänger der Abmahnung von Sasse und Partner aufgefordert, einen Geldbetrag in Höhe von 800,00 Euro zu zahlen sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Gegen diese Forderung kann sich der Betroffene wehren. Auch wenn nach dem Erhalt des Abmahn-Schreibens nur wenig Zeit bleibt, um zu reagieren, sollte dieser Zeitdruck nicht zulasten einer optimalen Verteidigung gehen. Der Empfänger der Sasse und Partner Abmahnung wegen „Pink Floyd – The Endless River“ sollte sich ausgiebig zu den Chancen und Risiken einer außergerichtlichen Verteidigung informieren lassen. Wer sich gegen die Abmahnung von Sasse und Partner wegen „Pink Floyd – The Endless River“ zur Wehr setzt, der tut dieses in erster Linie außergerichtlich. Ziel hierbei ist es, sich mit der Gegenseite zu einigen, so wenig Kosten wie möglich zu haben und eine optimal angepasste Unterlassungserklärung abzugeben.

In den meisten Fällen kann der Unterlassungsanspruch der Gegenseite nur erfüllt werden, indem eine Unterlassungserklärung abgegeben wird. In der Praxis verhält es sich so, dass die Kanzlei Sasse und Partner der Abmahnung wegen „Pink Floyd – The Endless River“ bereits eine strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt hat. Diese muss und sollte nicht verwendet werden. Das von der Gegenseite vorgelegte Schriftstück kann als Schuldanerkenntnis gewertet werden. Auch eine Nachverhandlung bezüglich der geforderten 800,00 Euro ist nach Unterschrift nicht mehr möglich. Daher sollte von dem Recht Gebrauch gemacht werden, eine veränderte Unterlassungserklärung abzugeben. Gerne beraten wir Sie hierzu näher.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Sasse und Partner wegen „Pink Floyd – The Endless River“ erhalten haben, dann können Sie sich gerne an die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte aus Hamburg wenden. Wir bieten eine Verteidigung für einen vorher festgelegten Pauschalbetrag sowie ein vorangehende kostenlose, telefonische Ersteinschätzung. Sie erreichen Dr. Wachs für ein erstes, unverbindliches Gespräch telefonisch.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


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