Abmahnung von Waldorf Frommer, Getty Images International

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Haben Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag von Getty Images International erhalten? Wir bearbeiten aktuell eine solche Abmahnung, die uns unsere Mandantschaft vorgelegt hat. Gerügt wird darin eine Urheberrechtsverletzung an einem Bild, an dem Getty Images vermeintlich die Rechte habe.

Sachverhalt

Unsere Mandantschaft habe, so die Abmahnung, ein urheberrechtlich geschütztes Foto der Getty Images ohne deren Zustimmung bzw. ohne Vorhandensein eines Lizenzvertrages auf der durch unsere Mandantschaft betriebenen Homepage verwendet. Die stelle eine Urheberrechtsverletzung und einen Verstoß gegen § 19a UrhG dar und sei zu unterlassen.

Forderungen der Gegenseite

Unterlassungsanspruch

Ein Unterlassungsanspruch wird regelmäßig durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erfüllt. Häufig sind Abmahnschreiben – wie auch der vorliegenden Art – vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärungen beigefügt. Diese sollten Sie nicht unterzeichnen. Sie könnte als Schuldeingeständnis eingestuft werden.

Auskunftsanspruch

Der geltend gemachte Auskunftsanspruch, betrifft u.a. die Herkunft und Verwendungsdauer des Bildes. Sinn des Auskunftsanspruches ist regelmäßig die Bezifferung eines Schadensersatzbetrages, daher sollte die Auskunft nur in Absprache und nach Einschaltung eines Fachanwalts für Urheber- und Medienrechtes erfolgen.

Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche

Der Schadensersatzbetrag berechnet sich nach den Angaben aus der erteilten Auskunft und wird in einem weiteren Schreiben durch die Kanzlei Waldorf Frommer geltend gemacht werden.

Abmahnung ignorieren?

Auf keinen Fall sollten Sie eine Abmahnung „auf die leichte Schulter nehmen“ oder gar ignorieren. Die abmahnende Kanzlei könnte dann nach Fristablauf gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten, was mit weiteren Kosten für Sie verbunden wäre.

Wie können wir Ihnen helfen?

Die in unserer Rechts- und Fachanwaltskanzlei tätigen Rechtsanwälte sind auf das Urheber- und Medienrecht spezialisiert. Sie haben bereits in der Vergangenheit mehrere tausend Mandate in dem Bereich des Urheber- und Medienrechts erfolgreich bearbeitet. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln mit dem Ziel der schnellen und kostengünstigen Erledigung der Angelegenheit.

Wo finde ich weitere Informationen?

Wir haben eine Spezialseite zum Urheber- und Medienrecht unter www.recht-foto.de für Sie eingerichtet, auf der Sie weitere Informationen finden können.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung.

Ihr Vorteil

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns telefonisch erreichen. Sie können uns alternativ auch die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.

Wir vertreten Sie bundesweit!


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